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Verordnung: Durch die Organisation der allgemeinen Landesbewaffnung glauben gewisse Kreise, dass die bisher bestehende Polizeiverfassung außer Kraft gekommen sei. So ist es nicht. Mit vorliegender Verordnung werden die Grenzen der Militär- und Zivilgerichtsbarkeit genau aufgezeigt

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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