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JOHANN v. WYLICH verschreibt WILHELM v. HALDEREN gegen ein Darlehen von 150 Goldgulden eine Jahrrente von 7 1/2 Goldgulden aus 4 1/2 Maltersaat Land im Gericht zu DORNICK gelegen. D. op gousdach in profesto venerabilis sacramenti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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