Kardinal Mathias von Gurgkh (1), Koadjutor und Successor des Stifts Salzburg und kaiserlicher Statthalter in Italien, bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg mit Einverständnis der Landschaft des Erzstifts die zwei Landgerichte [Flecken] Mulldorf (2) und Tittmaning (3) auf Lebenszeit erhalten zu haben. Er sichert zu, die dortige gemeine Landschaft des Stifts, die Pfleger, Richter, Amtleute, Bürgermeister, Räte und Gemeinden, alle Einwohner sowie alle Untertanen der Schlösser, Städte, Land- und Vogtgerichte und der Ämter zu Mühldorf und Tittmoning in ihren Freiheiten und Privilegien zu belassen, sie weder mit Aufbot, Stewern, Lanndraisen oder anderen Neuerungen zu beschweren und dem Erzstift keinerlei Rechte zu entziehen. Nach seinem Tod sollen die beiden Flecken an den Erzbischof zurückfallen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Salzburg, Kardinal Mathias
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Kardinal Mathias von Gurgkh (1), Koadjutor und Successor des Stifts Salzburg und kaiserlicher Statthalter in Italien, bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg mit Einverständnis der Landschaft des Erzstifts die zwei Landgerichte [Flecken] Mulldorf (2) und Tittmaning (3) auf Lebenszeit erhalten zu haben. Er sichert zu, die dortige gemeine Landschaft des Stifts, die Pfleger, Richter, Amtleute, Bürgermeister, Räte und Gemeinden, alle Einwohner sowie alle Untertanen der Schlösser, Städte, Land- und Vogtgerichte und der Ämter zu Mühldorf und Tittmoning in ihren Freiheiten und Privilegien zu belassen, sie weder mit Aufbot, Stewern, Lanndraisen oder anderen Neuerungen zu beschweren und dem Erzstift keinerlei Rechte zu entziehen. Nach seinem Tod sollen die beiden Flecken an den Erzbischof zurückfallen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Salzburg, Kardinal Mathias
Salzburger Landschaft Urkunden, BayHStA, Salzburger Landschaft Urkunden 7
HU Salzburg 589; GU Mühldorf 774
Salzburger Landschaft Urkunden
Salzburger Landschaft Urkunden >> Urkunden
1516 Mai 9
Fußnoten:
1) Gurk (PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A)
2) Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn)
3) Tittmoning (Lkr. Traunstein)
1) Gurk (PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A)
2) Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn)
3) Tittmoning (Lkr. Traunstein)
Salzburger Landschaft Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Originaldatierung: Freytag vor dem heyligen pfingstag 1516
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1516
Monat: 5
Tag: 9
Sprache: dt.
Originaldatierung: Freytag vor dem heyligen pfingstag 1516
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1516
Monat: 5
Tag: 9
Gurk (PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A), Bistum: Bischöfe, Mathias
Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn): Landschaft
Tittmoning (Lkr. Traunstein): Landschaft
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Leonhard
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Mathias
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:32 MESZ
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