Kardinal Mathias von Gurgkh (1), Koadjutor und Successor des Stifts Salzburg und kaiserlicher Statthalter in Italien, bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg mit Einverständnis der Landschaft des Erzstifts die zwei Landgerichte [Flecken] Mulldorf (2) und Tittmaning (3) auf Lebenszeit erhalten zu haben. Er sichert zu, die dortige gemeine Landschaft des Stifts, die Pfleger, Richter, Amtleute, Bürgermeister, Räte und Gemeinden, alle Einwohner sowie alle Untertanen der Schlösser, Städte, Land- und Vogtgerichte und der Ämter zu Mühldorf und Tittmoning in ihren Freiheiten und Privilegien zu belassen, sie weder mit Aufbot, Stewern, Lanndraisen oder anderen Neuerungen zu beschweren und dem Erzstift keinerlei Rechte zu entziehen. Nach seinem Tod sollen die beiden Flecken an den Erzbischof zurückfallen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Salzburg, Kardinal Mathias

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv