Adolf v. Limburg, Sohn zu Styrum, und Elisabeth, Tochter zu Reichenstein, bekunden, dass die im Ehevertrag als Mitgift ausgeworfenen 300 Goldgulden, für deren Zahlung sich die oben (Nr. 1020 / 108) genannten Verwandten der Braut verbürgt haben, nach Elisabeths Tod ihrem Mann lebenslänglich zustehen und erst nach Adolfs Tod der Herrschaft Reichenstein wieder zufallen sollen.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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