Güterverkäufe und Gütertausch der Untertanen.
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 45 Bü 665
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 45 Kammer II
Kammer II >> 7 Liegenschaften von Gemeinden und Untertanen >> 7.3 Güterverkäufe und Gütertausch der Untertanen
1716-1756
Enthält: 1. Geplanter Hausverkauf des Zimmermanns Albert Veit Kuttrolf zu Langenburg und seine Schulden, 1716; 2. Kauf bzw. Übernahme des Gültleins der verstorbenen Witwe des Michel Miltenbergers zu Belsenberg durch den Zimmergesellen Hans Georg Dürr zu Hollenbach und die darauf haftenden Schulden, 1716-1717; 3. Ehevertrag zwischen Georg Konrad Heberle zu Insingen und Anna Magdalena Dietz zu Naicha sowie Kaufvertrag zwischen Leonhard Weltz zu Naicha, Stiefvater der Anna Magdalena Dietz, und Heberle über einen halben Bauernhof, 1722; 4. Amtsbericht über den Gartenverkauf des Friedrich Schelldörfer an den Wagner Gemählin, beide zu Langenburg, 1722; 5. Amtsbericht über das Gesuch des Sebastian Mack zu Großbärenweiler um Erlaubnis zum Verkauf einer Wiese und eines Ackers aus seinem geschlossenen Hofgut, 1725; 6. Herrschaftliche Verordnung über die Zusammenlegung des halben Hofs des Bauern Michael Schneider zu Brüchlingen mit einem Köblergut, 1726; 7. Amtsbericht über den Verkauf eines Gütleins durch Georg Hammer an Michel Beck, beide zu Billingsbach, 1726; 8. Verkauf eines Ackers und einer Wiese durch Hans Stein an den Schmied Kochberger, beide zu Gerabronn, 1728; 9. Verkauf des Hofs des Joachim Stein zu Gerabronn, 1729; 10. Verkauf der in Billingsbach liegenden Güter des Adam Hamm zu Ingelfingen an Peter Lüllich zu Billingsbach, 1729-1730; 11. Amtsbericht über den beabsichtigten Verkauf eines halben Morgen Holzes im Weisbusch durch Hans Georg Schumm zu Atzenrod an Georg Albrecht Schäfer zu Binselberg, 1730; 12. Verkauf vererbter Güter durch Hans Michael Frank zu Billingsbach und Hans Georg Schumm zu Atzenrod, 1730; 13. Güterverkauf des Georg Andreas Dörr zu Billingsbach, 1730-1739; 14. Verkauf von Gütern des Adam Ehrmann an Georg Vogt, beide zu Lindlein, 1731; 15. Verkauf der von Heinrich Funck zu Belsenberg hinterlassenen Güter, 1732; 16. Gesuch des Kaspar Hornberger in Nesselbach um die Erlaubnis zum Verkauf einer Hälfte seines Hofs an seinen Bruder, 1733; 17. Bericht des Schultheißen Georg Ludwig Schwartz zu Belsenberg über 1733 erfolgte Güterverkäufe in Belsenberg, 1733; 18. Stückweiser Verkauf von Gütern der Witwe des Wilhelm Hildenbrand zu Langenburg, 1733; 19. Stückweiser Verkauf der Güter der Witwe des Hauptmanns Wartig zu Langenburg, vorwiegend an den Hofbarbier und Bürgermeister Johann Karl Pfeiffer zu Langenburg, 1733-1736; 20. Verkauf eines Gartens des Wirts Hans Wolf Steigleder zu Oberregenbach an den Schultheiß Hans Konrad Zobel zu Unterregenbach, 1737; 21. Annullierung eines Kaufvertrags zwischen Caspar Weckert und dem Fischer Johann Friedrich Wiedmann, beide zu Bächlingen, über ein halbes Haus, 1739; 22. Stückweiser Verkauf des sog. Schenkenlehens durch die Witwe des Johann Joseph Weiß zu Langenburg, 1741; 23. Amtsbericht über den Verkauf des halben Bauernhofes des Hanns Georg Thüncher zu Langenburg, 1741; 24. Verkauf des Gütleins der Witwe des Melchior Köhler zu Nesselbach, 1741; 25. Erlaubnis zum stückweisen Verkauf der Güter des Baders Jakob Ernst Bubenleber zu Langenburg, 1744; 26. Verkauf von drei vererbten wüsten Äckern durch Hans Gamm und Hans Wolz, beide zu Raboldshausen; schatzungsfreier Verkauf des Krappenackers durch den Jäger Riehmann an Hans Georg Wagner, beide zu Raboldshausen, 1745; 27. Gütertausch zwischen Hans Gamm, Hans Michel Klein und Hans Georg Bauer, alle zu Raboldshausen, 1746; 28. Ackerverkauf des Hans Georg Freimüller zu Nesselbach an einen Fremden, 1746; 29. Verkauf des sog. Lampertsweilers des Hans Georg Ammerndörfer zu Raboldshausen an einen Juden zu Gerabronn, 1747; 30. Güterverkauf des Friedrich Vogt zu Lindlein, 1747; 31. Verkauf eines Straßenackers des Hans Georg Schmidt zu Nesselbach an einen Einwohner zu Zottishofen, 1749; 32. Verkauf einiger öder Hofstätten und Güterstücke zu Billingsbach, 1749; 33. Verkauf eines Ackers des Hanns Michel Heßenauer an Hans Michel Klein, beide zu Raboldshausen, 1749; 34. Verkauf der Güter des Hans Gamm und des Georg Michel Hofmann, beide zu Raboldshausen, 1749-1756; 35. Verkauf eines Ackers des Georg Leonhard Obermüller an Hans Georg Schneider und Melchior Schrack, alle zu Atzenrod, 1750; 36. Verkauf des Ackers des Ludwig Spöhrer an den Schmied Hanns Michael Klein, beide zu Raboldshausen, 1751; 37. Herrschaftlicher Konsens für den Schultheiß Georg Konrad Reuß zu Riedbach zum Tausch seines nach Langenburg gült- und gefällpflichtigen Hauses gegen das Hohenlohe-Bartenstein gült- und gefällpflichtige Haus des Schuhmachers Prinz zu Riedbach, 1752; 38. Verkauf eines Ackers des Johann Adam Holch an den Wälker Johann Andreas Hirsch, beide zu Bächlingen, 1752.
1 Fasz. mit 38 Unterfasz.
Folio (Höhe x Breite)
Archivale
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BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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14.11.2025, 10:22 MEZ
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