Graslock (Graslog) [von Dieburg] der Ältere, Propst von Höchst (Hoeste) und Graslock (Graslog) der Jüngere, Werkmeister des Klosters Fulda, bekund...
Vollständigen Titel anzeigen
478
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1366 August 18
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist noch Cristes geburt drutzehen hundert iar und in dem sehs und und sehtzigisten iar an dem nehsten Dinstag noch unser frauwen tag witzweihen
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graslock (Graslog) [von Dieburg] der Ältere, Propst von Höchst (Hoeste) und Graslock (Graslog) der Jüngere, Werkmeister des Klosters Fulda, bekunden, dass sie sich mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, geeinigt und zur Beilegung aller geistlichen und weltlichen Streitigkeiten einen Sühnevertrag geschlossen haben, der sich auch auf die jeweiligen Parteigänger bezieht. Beide Graslock geloben und schwören auf den Reliquienschrein, den Vertrag einzuhalten. Beide wollen weder gemeinsam noch allein dem Abt und seiner Partei Widerstand leisten und sich beistehen, außer der Abt gibt seine Zustimmung. Auch wollen sie keine Vereinigung oder Partei gegen die Herrschaft des Abtes und der Abtei um sich versammeln. Der Abt soll in seinem Handeln zukünftig unterstützt werden, solange es für das Kloster von Nutzen ist. Sollte bei Unternehmungen des Abtes Uneinigkeit über den Nutzen für das Kloster herrschen, soll jede Seite zwei Mitglieder des Konvents als Schiedsleute benennen. Obmann dieses Gremiums soll Konrad von Trimberg (Trimperk) der Ältere sein. Eine Mehrheitsentscheidung wollen beide Parteien anerkennen und befolgen. Im Fall eines Konflikts soll das Gremium innerhalb eines Monats zusammentreten. Sollte der Obmann sterben, bestimmen die vier Schiedsleute innerhalb eines Monats einen Nachfolger. Auch wenn Heinrich stirbt, soll der Vertrag weiter Bestand haben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Nikolaus von Malkes, Kanoniker in Würzburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Brummer, Pfarrer in Dolgesheim [?] (Dolgensheim)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Priester Dietrich Sporlin von Rotemburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Giso von Steinau
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich von der Tann genannt von Bieberstein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graslock [von Dieburg] der Ältere, Propst von Höchst
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graslock der Jüngere, Werkmeister des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graslock (Graslog) [von Dieburg] der Ältere, Propst von Höchst (Hoeste) und Graslock (Graslog) der Jüngere, Werkmeister des Klosters Fulda, bekunden, dass sie sich mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, geeinigt und zur Beilegung aller geistlichen und weltlichen Streitigkeiten einen Sühnevertrag geschlossen haben, der sich auch auf die jeweiligen Parteigänger bezieht. Beide Graslock geloben und schwören auf den Reliquienschrein, den Vertrag einzuhalten. Beide wollen weder gemeinsam noch allein dem Abt und seiner Partei Widerstand leisten und sich beistehen, außer der Abt gibt seine Zustimmung. Auch wollen sie keine Vereinigung oder Partei gegen die Herrschaft des Abtes und der Abtei um sich versammeln. Der Abt soll in seinem Handeln zukünftig unterstützt werden, solange es für das Kloster von Nutzen ist. Sollte bei Unternehmungen des Abtes Uneinigkeit über den Nutzen für das Kloster herrschen, soll jede Seite zwei Mitglieder des Konvents als Schiedsleute benennen. Obmann dieses Gremiums soll Konrad von Trimberg (Trimperk) der Ältere sein. Eine Mehrheitsentscheidung wollen beide Parteien anerkennen und befolgen. Im Fall eines Konflikts soll das Gremium innerhalb eines Monats zusammentreten. Sollte der Obmann sterben, bestimmen die vier Schiedsleute innerhalb eines Monats einen Nachfolger. Auch wenn Heinrich stirbt, soll der Vertrag weiter Bestand haben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Nikolaus von Malkes, Kanoniker in Würzburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Brummer, Pfarrer in Dolgesheim [?] (Dolgensheim)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Priester Dietrich Sporlin von Rotemburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Giso von Steinau
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich von der Tann genannt von Bieberstein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graslock [von Dieburg] der Ältere, Propst von Höchst
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graslock der Jüngere, Werkmeister des Klosters Fulda
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Geistliches und weltliches Territorium Fulda (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
- Reichsabtei, Stift (Gliederung)
- 1361-1370 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International