Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Johann, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein und Graf zu Salm, einerseits und Johann von Morschheim, Vogt zu Germersheim, andererseits Irrungen um die armen Leute zu Wendelsheim gehalten hatten, derentwegen sich beide zum heutigen Tag zu einer gütlichen Verhörung eingefunden haben. Johann von Morschheim hat beansprucht, dass ihm eine über zwei Jahre ausstehende Bede zu Wendelsheim von 15 Malter Korn gereicht oder diese mit 150 Gulden gelöst werde, der Rheingraf hat die Lösung der Korngülte mit 100 Gulden beansprucht. Nachdem beide Seiten ihm die Sache zum Schied anheimgestellt haben, entscheidet Kurfürst Philipp, dass Rheingraf Johann oder seine Erben dem Johann von Morschheim bis zum Osterfest 100 Gulden und bis Mariä Purificatio [02.02.1492] weitere 40 Gulden reichen soll. Johann von Morschheim hat dem Rheingrafen sodann Güter im Wert von 100 Gulden als Erblehen aufzutragen und diesem die Verschreibung über das Lösungsrecht an der Korngülte, die darüber hinaus kraftlos sein soll, zu überreichen. Beide Seiten erhalten eine gleichlautende Ausfertigung dieses Entscheids.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Johann, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein und Graf zu Salm, einerseits und Johann von Morschheim, Vogt zu Germersheim, andererseits Irrungen um die armen Leute zu Wendelsheim gehalten hatten, derentwegen sich beide zum heutigen Tag zu einer gütlichen Verhörung eingefunden haben. Johann von Morschheim hat beansprucht, dass ihm eine über zwei Jahre ausstehende Bede zu Wendelsheim von 15 Malter Korn gereicht oder diese mit 150 Gulden gelöst werde, der Rheingraf hat die Lösung der Korngülte mit 100 Gulden beansprucht. Nachdem beide Seiten ihm die Sache zum Schied anheimgestellt haben, entscheidet Kurfürst Philipp, dass Rheingraf Johann oder seine Erben dem Johann von Morschheim bis zum Osterfest 100 Gulden und bis Mariä Purificatio [02.02.1492] weitere 40 Gulden reichen soll. Johann von Morschheim hat dem Rheingrafen sodann Güter im Wert von 100 Gulden als Erblehen aufzutragen und diesem die Verschreibung über das Lösungsrecht an der Korngülte, die darüber hinaus kraftlos sein soll, zu überreichen. Beide Seiten erhalten eine gleichlautende Ausfertigung dieses Entscheids.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 36
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Dezember 22 (uff dornstag nach Thome apostoli)
fol. 27r-27v
Urkunden
Ausstellungsort: Alzey
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheit zuschen Reingraf Johann dem alten und Johann von Morßheym faut et cetera". Weitere Abschrift: fol. 20r-20v (Nr. 25).
Alzey AZ
Wendelsheim AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:08 MESZ
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