Es wird bekundet: Zwischen des Grafen Karl zu Hohenzollern Untertanen, Rat und Gemeinde zu Sigmaringen und Gemeinden Laiz und Pault einerseits und des Grafen Wilhelm, Herrn zu Zimmern, Wildenstein, Falkenstein und Meßkirch, des Erzherzog Ferdinand zu Österreich Geheimen Rats und obersten Hofmeisters etc., Untertanen und Gemeinde zu Göggingen (1) andererseits sind Streitigkeiten über Trieb und Tratt, Wun und Weide im Wald, der Faulbronnen genannt, entstanden. Die Parteien wählen Andreas Ebinger von und zu der Burg, Obervogt der Herrschaft Neuhohenfels, und Joseph Moser, Vogt zu Schussenried, zu Zusätzen und Unterhändlern. Sie nehmen mit den Parteien Augenschein an den strittigen Orten, hören die Untertanen und Anwälte der beiden Grafen sowie einen vor Jahren erneuerten Kaufbrief und Zeugen an und vergleichen die Parteien durch folgenden Spruch: Die von Göggingen dürfen mit ihrem Vieh, mit Rossen und Schweinen in den Wald auf der von Sigmaringen, Laiz und Pault Grund und Boden fahren und gemeinen Zutrieb und Weidgang haben über die Lauche - Kreuzlauch - Schweinlache - Sigmaringer Weg - Steegwiese, welche jetzt ein Weiher ist - Trieblauche - Bzenweiherlein - Ablacher Weg - am Blossenbühel - Wiese der brauen des Gotteshauses Inzigkofen, der Frauen Hangensler genannt, unterhalb am Wiergarten. Die bisher aufgewandten Unkokosten werden gegenseitig kompensiert und aufgehoben (1) Göggingen, Kreis Stockach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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