Verordnung: Das neue Forstverwaltungsgesetz vom 10. Juni des Jahres tritt am 1. Juli des Jahres in Kraft. Es ist deshalb erforderlich, dass sich alle Angehörigen der Forst- und Kameralverwaltung mit diesem neuen Gesetz vertraut machen und danach handeln. In der vorliegenden Verordnung gibt es noch einige Erläuterungen zu dem neuen Gesetz. Ein Grundverzeichnis-Vordruck für Privatwaldungen ist beigefügt (Ausfertigung drei Mal vorhanden)