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Verordnung: Um die nach der neuen Prozessordnung unnötige Verschleppung von Prozessen zu unterbinden, haben die Beamten in Zukunft vierteljährlich Berichte einzureichen
Verordnung: Um die nach der neuen Prozessordnung unnötige Verschleppung von Prozessen zu unterbinden, haben die Beamten in Zukunft vierteljährlich Berichte einzureichen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.3 Gerichtliche Instanzen, Berufung und Revision
Darmstadt, 1726 Dezember 20
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 281-283
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