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Verordnung: Bei künftig einzusendenden tabellarischen Jahresübersichten über aufgenommene oder abgegangene Untertanen ist jeweils der ausgeübte Beruf mit aufzuführen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.1 Freizügigkeit, Aus- und Einwanderung allgemein
Gießen, 1825 Mai 17
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.