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Johann Reiprecht v. Büdingen, Amtmann zu Rödelheim, bekundet, dass er in Anwesenheit des Philipp v. Karsbach, Amtmann zu Harheim (Harem), Henne un...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1513 Juni 11
Ausf., Perg., unbesiegelter Kerbzettel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Samstag nach Bonifacientag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Reiprecht v. Büdingen, Amtmann zu Rödelheim, bekundet, dass er in Anwesenheit des Philipp v. Karsbach, Amtmann zu Harheim (Harem), Henne und Heinz Knock, Ewald Schneider, Henne Klein, Henne Becker, Hans Dorrkopp, Kaspar Schlingk, Heyl Schmidt, Wilhelm und Siegfried Krynn, Nachbarn zu Harheim, erlaubt habe, den an Graf Philipp v. Solms von den Knockengütern daselbst geschuldeten jährlichen Zins von zwölf Achtel Weizen, drei Schilling Heller und vier Gänsen künftig am Michaelstag statt am Martinstag zu zahlen und innerhalb der nächsten 14 Tage nach Rödelheim zu liefern