Forderungen
Vollständigen Titel anzeigen
GerKer, 769
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1699
Enthält: Laut einer Klage vom 21.11.1698 forderte Peter Wihrt seitens seiner Ehefrau von Thöniß Beyenburg 6 Malter Malz seit 1670 samt dem Aufmass. Nun, einige Monate später, legt er, nach einem Gerichtstermin am 10.3., am 24.3. seine Rechungsbücher vor. Er will damit beweisen, dass Beyenburg ihm darüber hinaus noch Bier (19 Quart à 5 Fettmenger an ihn und 34 Quart für +Gehelen Hamecher), Wein (1/2 Quart à 6 Albus), Bedesteuer und Akzise sowie Gartenheuer (Pacht) schulde. Der Beklagte weist durch seinen Anwalt diese zusätzlichen Forderungen zurück. Dieser führt an, dass nach Verfügung der Exekution durch das Gericht, sein Prinzipal bereits im Nov./Dez. des vergangenen Jahres die Schuld unter Nachlass eines Malters Malz beglichen und abverdient habe. Außerdem zieht er die Beweiskraft der Rechnungsbücher in Zweifel. Sie seien seinem Prinzipalen bisher nicht zur Inspektion vorgelegt, geschweige denn die entsprechenden Klauseln mitgeteilt ("communiziert") worden. Das soll erst einmal geschehen. Darüber hinaus soll geklärt werden, wer die Bücher geschrieben hat, ob ein bereits Verstorbener ("Defuncti") oder der Kläger selbst, und ob der Schreiber dazu berechtigt gewesen sei (ein "vir legalis"). Das Gericht soll zudem, mehr als bisher, die am 13.1. eingereichte Gegenrechnung heranziehen. Und schließlich soll zu allem der Rat und die Entscheidung eines unparteiischen Richters eingeholt werden. Er protestiert wegen der seiner Seite auferlegten Kosten.
Schriftstücke: 2
Archivale
Beyenburg - Thöniß
Graetz - Hans Adam, Gerichtsbote 1699
Hamecher - Gehelen
Hilbrandt, Bertram, Gerichtsschreiber
Wihrt - Peter
Akzise = Verbrauchs-, Grund- oder Gewerbesteuer; eher fakultativ
Bede = regelmäßige landesherrliche Steuer
Fettmenger (auch Fettmännchen) = Münze von 6-8 Hellern
Forderungen
Heuer = Pachtgeld
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:04 MEZ