Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Maria Haßlander zu Dürnried, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Hans Haßlander und der Agatha Engler, die als seine Leibeigene bisher der Herrschaft Wolfegg "zugehörig vnd verwandt" gewesen ist, um eine nicht spezifizierte Gegenleistung ihrer Leibuntertänigkeit entledigt hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt ihr, von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr "wesen" zu ordnen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den Herrschaften des Ausstellers steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen letzterem und seiner Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Sollte Maria über kurz oder lang wieder in Jakob Truchsess' oder seiner Erben Herrschaften ziehen, muss sie sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.
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Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Maria Haßlander zu Dürnried, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Hans Haßlander und der Agatha Engler, die als seine Leibeigene bisher der Herrschaft Wolfegg "zugehörig vnd verwandt" gewesen ist, um eine nicht spezifizierte Gegenleistung ihrer Leibuntertänigkeit entledigt hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt ihr, von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr "wesen" zu ordnen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den Herrschaften des Ausstellers steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen letzterem und seiner Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Sollte Maria über kurz oder lang wieder in Jakob Truchsess' oder seiner Erben Herrschaften ziehen, muss sie sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3153
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1581 September 27
18 x 34,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Jakob Truchsess von Waldburg
Empfänger: Maria Haßlander
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Maria Haßlander
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Engler, Agatha
Haßlander, Hans
Haßlander, Maria
Waldburg, Jakob Truchsess von
Dürnried (Wohnplatzbezeichnung), RV(?)
Schloss Zeil : Reichenhofen, Leutkirch im Allgäu RV
Wolfegg RV
Wolfegg RV; Herrschaft
Zeil
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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