Die reichsritterschaftlich-Ortenauische Kanzlei beglaubigt einen Auszug aus dem Teilregister vom Mittwoch, dem 8. März 1665 a. K. über die Hinterlassenschaft des Wilhelm von Berckheim bzw. deren dritten Teil, den Georg Rudolf von Berckheim erhalten hat, wonach unter genanntem Datum zu Reichenweier im Haus des verstorbenen Wilhelm von Berckheim, Fürstl. Württembergischem Rat und Oberamtmann der Graf- und Herrschaften Horburg und Reichenweier, in Anwesenheit des Julius Eberhard von Berckheim, Sohn des Verstorbenen, des Georg Rudolf von Berckheim zu Rappoltsweier und Johann Michael Kösselring zu Hohenwarth samt ihren Frauen als Tochtermänner, das Testament des Verstorbenen in Auszügen verlesen wurde. Wesentliche Punkte sind, dass der Erblasser nach dem Ableben seiner Ehefrau Barbara von Remchingen wegen der Kinder nicht wieder geheiratet hat und seine Tochter Sophie (Margarethe) von Berckheim und ihre vier Söhne bedenkt. Das Original wurde von den Erbsinteressenten und dem Stadtschreiber unterschrieben, die vorliegende Urkunde am 14. Februar 1749 zu Straßburg durch den Notar Johann Winter kollationiert, besiegelt und unterschrieben.