Erlasse in Schulsachen. Ortsschulbehörde
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G 657, Nr. 151
G 657, Nr. VIII.16
G 657 - Evangelisches Pfarramt Schwaikheim
G 657 - Evangelisches Pfarramt Schwaikheim >> II. Akten >> 1 Ältere Abteilung (bis ca. 1900) >> 1.2 Besoldung
1847-1875
Enthält u.a.:
- Erlass der Ev. Synode betr. den Eintrag des Religionsunterrichts in das Schuldiarium durch die Geistlichen, 1847
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Teilnahme insbes. der jüngeren Volkschullehrer an den politischen Aktionen der Jahre 1848/49, 1849
- Beschluss des Kirchenkonvents betr. die Verlegung der Sonntagsschule auf den Nachmittag wegen häufigen Fernbleibens der Schüler aufgund von Diensttätigkeiten, 1850
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Lehrinhalt des Israelitischen Religionsunterrichts, 1852
- Erlass des Dekanatamts Waiblingen betr. die Abhaltung des Unterrichts in Abteilungen bei mehr als 200 Schülern in der Schwaikheimer Schule, 1857
- Beschluss des Gemeinderats Schwaikheim betr. die Zulage zur Besoldung des Schullehrers von 26 fl 8 x, 1859
- Erlass des Gemeinschaftlichen Oberamts Waiblingen betr. die Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle und die Möglichkeit eine Lehrerin einzustellen, 1859
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den gesetzlichen Zwang zur Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim, 1859
- Beschluss des Stiftungsrats Schwaikheim trotz der auf 263 gestiegenen Schülerzahl keine zweite Schullehrerstelle einzurichten in Erwartung einer bald wieder sinkenden Schülerzahl, 1860
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Besetzung der zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim mit Schulmeister Gürbach aus Necklinsberg und die Übernahme der Winterabendschule durch denselben, 1866
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Einrichtung von Lehrerkonventen in Gemeinden mit mehr als zwei Schullehrern, 1864
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Bauart der Dienstwohnungen der Schullehrer, 1867
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Mangel an Volksschullehrern und die Werbung von Schülern höherer Klassen zu einer hierhin gehenden Ausbildung durch die Lokalschulinspektoren, 1875
- "Belehrung hinsichtlich der nöthigen frühzeitigen Behandlung der Seitwärtsverkrümmung des Rückrats", o.D
- Erlass der Ev. Synode betr. den Eintrag des Religionsunterrichts in das Schuldiarium durch die Geistlichen, 1847
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Teilnahme insbes. der jüngeren Volkschullehrer an den politischen Aktionen der Jahre 1848/49, 1849
- Beschluss des Kirchenkonvents betr. die Verlegung der Sonntagsschule auf den Nachmittag wegen häufigen Fernbleibens der Schüler aufgund von Diensttätigkeiten, 1850
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Lehrinhalt des Israelitischen Religionsunterrichts, 1852
- Erlass des Dekanatamts Waiblingen betr. die Abhaltung des Unterrichts in Abteilungen bei mehr als 200 Schülern in der Schwaikheimer Schule, 1857
- Beschluss des Gemeinderats Schwaikheim betr. die Zulage zur Besoldung des Schullehrers von 26 fl 8 x, 1859
- Erlass des Gemeinschaftlichen Oberamts Waiblingen betr. die Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle und die Möglichkeit eine Lehrerin einzustellen, 1859
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den gesetzlichen Zwang zur Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim, 1859
- Beschluss des Stiftungsrats Schwaikheim trotz der auf 263 gestiegenen Schülerzahl keine zweite Schullehrerstelle einzurichten in Erwartung einer bald wieder sinkenden Schülerzahl, 1860
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Besetzung der zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim mit Schulmeister Gürbach aus Necklinsberg und die Übernahme der Winterabendschule durch denselben, 1866
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Einrichtung von Lehrerkonventen in Gemeinden mit mehr als zwei Schullehrern, 1864
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Bauart der Dienstwohnungen der Schullehrer, 1867
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Mangel an Volksschullehrern und die Werbung von Schülern höherer Klassen zu einer hierhin gehenden Ausbildung durch die Lokalschulinspektoren, 1875
- "Belehrung hinsichtlich der nöthigen frühzeitigen Behandlung der Seitwärtsverkrümmung des Rückrats", o.D
1,0 cm
Sachakte
Waiblingen, Dekanatamt
Waiblingen, Gemeinschaftliches Oberamt
Synode
Schuldiarium
Religionsunterricht
Konsistorium
Schullehrer
Revolution 1848/49
Kirchenkonvent
Sonntagsschule
Religionsunterricht, Israelitischer
Dekanatamt, Waiblingen
Schulunterricht
Gemeinderat
Schullehrer
Gemeinschaftliches Oberamt Waiblingen
Schule
Lehrerstelle
Stiftungsrat
Winterabendschule
Lehrerkonvent
Ministerium des Kirchen- und Schulwesens
Gesundheitsvorsorge
Konsistorium s.a. Oberkirchenrat
Oberkirchenrat s.a. Konsistorium
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:19 MESZ