Heinrich Eirich, B. und Schlosser zu Vaihingen, wegen seiner zu Knittlingen begangenen Verleumdung der Ritterschaft und des gemeinen Adels, von denen einige zu Vaihingen eine Versammlung abgehalten hatten, gef. und schwerer leiblicher Strafe verfallen, aber auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner der verwirkten Strafe erlassen, statt dessen an den Pranger gestellt und mit Ruten ausgeschlagen, gelobt eidlich, unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg über den Lech zu ziehen und nie mehr wiederzukommen, und schwört U., in der er auch verspricht, Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nicht vor ein ausländisches Gericht zu tragen.