Schultheiß, Schöffen und gemeine Untersassen von Gressenich und Mausbach (Muysbach) führen Klage beim Abt von Kornelimünster (erwirdige in got vader, gnedige lieve herre), ihrem Grundherrn anstelle des heiligen und gewaltigen Marschalls St. Cornelius, gegen Johann Nickel (Nickell), derzeitigen Wehrmeister des Herzogs von Jülich-Berg (unsers gnedigen herrn hertzogen zu Guylich, Cleve und Berge etc.), wegen Verletzung des letzten Jülicher Abkommens. Er hat darüber hinaus 3000 Eichen im Gemeindewald selbst gezeichnet, abhauen, verkohlen und fortführen lassen, der Gemeinde das Betreten des Waldes verboten, ihr die Abgabe von 24 Schweinen ohne Erlaubnis des Grundherrn auferlegt und fordert für einen Wagen schlechtes Buchenholz 5-6 Gulden. Die Gemeinde erklärt, Untertan des Abts zu sein und bis zur Wiederherstellung des Rechtszustandes dem Herzog das Schirmgeld verweigern zu wollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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