Reform der Lehrkörperstruktur, Band 5
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UAT 731/28
UAT 731/38
UAT 731/ Jürgen Peiffer (1922-2006), Nachlass
Jürgen Peiffer (1922-2006), Nachlass >> 1. Vom Nachlasser zur sofortigen Abgabe bestimmte Unterlagen (A) >> 1.5. Hochschulpolitik (A V) >> 1.5.1. Hochschulpolitik: Universität Tübingen (A V,1)
1970-1974
Enthält: u.a.: Stellungnahme des Kultusministeriums zum Tübinger Modell; Protokoll zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen (u.a. Jürgen Peiffer) zum Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Vorschriften zur Krankenversorgung); Lehrkörpermodelle anderer Bundesländer; Anmerkungen von Jürgen Peiffer zu einer Diskussion der Grundsätze des Kultusministeriums über die Dienstaufgaben der Universitätsbediensteten; Stellungnahme der Universität zum Arbeitsentwurf des Kultusministeriums die Lehrverpflichtung der Angehörigen des Lehrkörpers betr.; Stellungnahme der Assistentenschaft der Universitäts-Augenklinik zum Arbeitsentwurf des Kultusministeriums die Lehrverpflichtung der Angehörigen des Lehrkörpers betr.; Stellungnahmen von baden-württembergischen Universitäten zum Arbeitsentwurf des Kultusministeriums die Lehrverpflichtung der Angehörigen des Lehrkörpers betr.; Anmerkungen von Jürgen Peiffer zur Reform der Personalstruktur an wissenschaftlichen Hochschulen.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:42 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
- N Nachlässe und kleinere Erwerbungen (Tektonik)
- Nl Nachlässe O - P (Tektonik)
- Jürgen Peiffer (1922-2006) (Tektonik)
- Jürgen Peiffer (1922-2006), Nachlass (Bestand)
- 1. Vom Nachlasser zur sofortigen Abgabe bestimmte Unterlagen (A) (Gliederung)
- 1.5. Hochschulpolitik (A V) (Gliederung)
- 1.5.1. Hochschulpolitik: Universität Tübingen (A V,1) (Gliederung)