Brief der Anna Haller, Nonne [zu St.Katharina], an Anthoni Tucher in Nürnberg
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E 29/IV Nr. 1028
E 29/IV Tucher/Ältere Linie/Briefarchiv
Tucher/Ältere Linie/Briefarchiv
1519
Umfang/Beschreibung: 1 Bl., 1 beschr. Seite; Papiersiegel mit Darstellung der heiligen Veronica und Schweißtuch
Archivale
Bemerkungen: Undatiert: Die Schwester der Schreiberin, Apollonia Haller, in Nr.999 (30. Sept. 1517) erwähnt, und zwar als jüngst ins Katharinenkloster eingetreten. Da obiger Brief vom 2.Jahr des Klosterlebens der Apollonia spricht, ist jedenfalls 1519 anzunehmen
Bemerkungen: Das Siegel ist dasjenige der damaligen Priorin von St.Katharina, Veronica Bernhard (Müllner, Annalen I, S.274)
Bemerkungen: Die Familienangehörigen in Biedermann, T.CXXXVIII. - Dort allerdings 1524 als Geburtsjahr der Anna Haller angegeben, sowie Kloster Engelthal !
Bemerkungen: Nach Biederm. tab. 138 war diese Anna Hallerin in Engelthal. Dr. Rösler hat den Brief zu denen des Klosters St. Clara gelegt. Allein da die andere Schwester Apollonia in demselben Kloster wie die Briefschreiberin muß gewesen seyn, eben diese Apollonia aber nach Bied. tab. 138 bei St. Katharina war, Anton Tucher auch als Pfleger von diesem Kloster besonders befugt und verpflichtet war, die Angehörigen desselben zu vertreten, da endlich die beigefügte Empfehlung von einer Priorin unterschrieben ist, nicht von einer Aebtissin. wie es doch wol bei St. Claren hätte geschehen müssen - obgleich daselbst allerdings auch eine Priorin war, so wird wohl, so lange nicht Beweise vom Gegentheil kommen, dieser Brief aus St. Katharina hervorgegangen seyn. Dazu mögen noch als vorläufige mices criticae folgende zwei Stellen aus Würfels Ladenkalender gefügt werden: p. 45 VII Idus Novembris obiit soror Apollonia Hallerin 1522.
Bemerkungen: p. 21 VII Kal. Aprilis obiit apalonya emidres Krebsin im 1568 Jar. Conservatur tab. 138.
Bemerkungen: Der Verstandesnachlaß der Hieronymus Hallerin wurde schon 1509 konstatirt (RB. 85.88. 99) und ihr deßhalb Vormünder gesetzt. Ihr Mann wird aber bei dieser Gelegenheit nicht als gestorben bezeichnet, ob durch eine Vergeßlichkeit des Schreibers oder ob er wirklich noch lebte, ist nicht zu entscheiden. Seltsam bleibt es freilich, daß bei Lebzeiten des Mannes der Frau sollen Vormünder gesetzt werden, da er doch ihr legitimus tutor ist. Biederm. tab. 138 setzt seinen Tod in 1519, aber er wird doch schon 1509 gestorben seyn. Er kam 1508 als junger Bürgermeister in den Rath, wird auch im folgenden Rathsgang 1509/1510 als solcher aufgeführt, aber bereits durch einen Kollegen vertreten, jedoch ohne als selig d. h. verstorben bezeichnet zu werden.
Bemerkungen: Die bei Bied. a.a.O. über diesen Haller und seine Frau zu findenden Angaben sind, wie immer, ein Gemeng von Widersinn und Richtigem. Sie war allerdings des Heinrich Wolf Tochter, dieser hieß aber nicht "von Wolfsthal" welchen Titel erst sein Sohn Balthasar bekam, und war nicht Ritter
Bemerkungen: auch war ihre Mutter keine Katharina von Rinderbach sondern Katharina Streußin (Strauß), die vielleicht von einem Dorfe Rindersbach gebürtig war.
Bemerkungen: Am 23 April 1509 wird Ieronimusen Haller abgelehnt, ihm etlich Sägbaum zu geschnitten Latten auf St. Endres Kirchen aus dem Wald zugeben. RB. IX. 121.
Bemerkungen: Die Schwester Katharina hatte einen gewissen Conrad Pausch geheiratet u starb in Stuttgart. tab. 138. In der Urkunde vom 4 Mrz 1514 (Nor II. n. 189. p. 288) wird er ohne den Zusatz selig erwähnt. Er muß also damals noch gelebt haben. Und doch ist gewiß, daß die vob der Tochter Anna Hallerin in dem Briefe begehrte Maßnahmen schon 1509 getroffen wurden.
Bemerkungen: Die Anna Rieterin-Tetzlin st. 1514 dec II. Ist diese Angabe Biedermans richtig, nach einem Tetzlischen Stammbaum starb sie am 11. Okt. 1514, so muß der Brief vor diesem Datum geschrieben, Hieronymus Haller also auch vor diesem Datum gestorben seyn. Das Todesjahr 1519 ist also offenbar falsch. Quod non: es ist ganz richtig.
Bemerkungen: Die Anna Hallerin ist wohl keine andere als die bei Martini H[?] [nicht eindeutig]. XXI. p. 47. erwähnte, welche mit der Priorin Brigitta Hallerin gefänglich nach Nürnberg gebracht werden sollte, aber entsprang. Die Brigitta war eine Tochter Ulrich Hallers u der Magdalena Imhöfin tab. 108.
Bemerkungen: Wenn Anna Hallerin den 2 Merz 1529 den Sebastian Haller heirathete, so wird ihr Entspringen aus dem klösterlichen Verband wohl in 1528 oder in die ersten Monate 1529 zu setzen seyn.
Bemerkungen: All diese vorausbemerkten Skrupel würden garnicht erhoben worden seyn, wenn ich - was reinunbegreiflich ist - nicht vergessen hätte, daß Anton Tetzel seit 15 Juli 1516 mit Cordula, Anthon Tuchers Wittwe, der Katharina Hallerin ihr Schwester, verheirathet war. Diese hatte allerdings einen Anspruch auf die geisteskranke Wittwe. (18.2.[18]63). [Anmerkungen Lochners]
Indexbegriff Person: Haller, Anna
Indexbegriff Person: Haller, Anna (Ehefrau Sebastian)
Indexbegriff Person: Haller, Apollonia
Indexbegriff Person: Haller, Brigitta (Priorin Engelthal)
Indexbegriff Person: Haller, Hieronimus
Indexbegriff Person: Haller, Hieronimus (d.J.)
Indexbegriff Person: Haller, Joachim
Indexbegriff Person: Haller, Katharina (geb. Wolf, Frau des Hieronimus)
Indexbegriff Person: Haller, Magdalena (geb. Imhoff, zweite Ehefrau Ulrich)
Indexbegriff Person: Haller, Sebastian
Indexbegriff Person: Haller, Ulrich
Indexbegriff Person: Imhoff, Magdalena
Indexbegriff Person: Pausch, Conrad
Indexbegriff Person: Pausch, Katharina geb Haller
Indexbegriff Person: Rieter, Anna
Indexbegriff Person: Rösler, N (Mann) Dr.
Indexbegriff Person: Strauß, Katharina
Indexbegriff Person: Tetzel, Anthoni II.
Indexbegriff Person: Tetzel, Cordula
Indexbegriff Person: Tucher, Anthoni II.
Indexbegriff Person: Tucher, Codula (Witwe Anton)
Indexbegriff Person: Wolf, Balthasar
Indexbegriff Person: Wolf, Heinrich
Indexbegriff Person: Wolf, Katharina
Indexbegriff Person: Wolf, Katharina (geb. Strauß, Ehefrau Heinrich)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Unterschiedliche Absender
Bemerkungen: Das Siegel ist dasjenige der damaligen Priorin von St.Katharina, Veronica Bernhard (Müllner, Annalen I, S.274)
Bemerkungen: Die Familienangehörigen in Biedermann, T.CXXXVIII. - Dort allerdings 1524 als Geburtsjahr der Anna Haller angegeben, sowie Kloster Engelthal !
Bemerkungen: Nach Biederm. tab. 138 war diese Anna Hallerin in Engelthal. Dr. Rösler hat den Brief zu denen des Klosters St. Clara gelegt. Allein da die andere Schwester Apollonia in demselben Kloster wie die Briefschreiberin muß gewesen seyn, eben diese Apollonia aber nach Bied. tab. 138 bei St. Katharina war, Anton Tucher auch als Pfleger von diesem Kloster besonders befugt und verpflichtet war, die Angehörigen desselben zu vertreten, da endlich die beigefügte Empfehlung von einer Priorin unterschrieben ist, nicht von einer Aebtissin. wie es doch wol bei St. Claren hätte geschehen müssen - obgleich daselbst allerdings auch eine Priorin war, so wird wohl, so lange nicht Beweise vom Gegentheil kommen, dieser Brief aus St. Katharina hervorgegangen seyn. Dazu mögen noch als vorläufige mices criticae folgende zwei Stellen aus Würfels Ladenkalender gefügt werden: p. 45 VII Idus Novembris obiit soror Apollonia Hallerin 1522.
Bemerkungen: p. 21 VII Kal. Aprilis obiit apalonya emidres Krebsin im 1568 Jar. Conservatur tab. 138.
Bemerkungen: Der Verstandesnachlaß der Hieronymus Hallerin wurde schon 1509 konstatirt (RB. 85.88. 99) und ihr deßhalb Vormünder gesetzt. Ihr Mann wird aber bei dieser Gelegenheit nicht als gestorben bezeichnet, ob durch eine Vergeßlichkeit des Schreibers oder ob er wirklich noch lebte, ist nicht zu entscheiden. Seltsam bleibt es freilich, daß bei Lebzeiten des Mannes der Frau sollen Vormünder gesetzt werden, da er doch ihr legitimus tutor ist. Biederm. tab. 138 setzt seinen Tod in 1519, aber er wird doch schon 1509 gestorben seyn. Er kam 1508 als junger Bürgermeister in den Rath, wird auch im folgenden Rathsgang 1509/1510 als solcher aufgeführt, aber bereits durch einen Kollegen vertreten, jedoch ohne als selig d. h. verstorben bezeichnet zu werden.
Bemerkungen: Die bei Bied. a.a.O. über diesen Haller und seine Frau zu findenden Angaben sind, wie immer, ein Gemeng von Widersinn und Richtigem. Sie war allerdings des Heinrich Wolf Tochter, dieser hieß aber nicht "von Wolfsthal" welchen Titel erst sein Sohn Balthasar bekam, und war nicht Ritter
Bemerkungen: auch war ihre Mutter keine Katharina von Rinderbach sondern Katharina Streußin (Strauß), die vielleicht von einem Dorfe Rindersbach gebürtig war.
Bemerkungen: Am 23 April 1509 wird Ieronimusen Haller abgelehnt, ihm etlich Sägbaum zu geschnitten Latten auf St. Endres Kirchen aus dem Wald zugeben. RB. IX. 121.
Bemerkungen: Die Schwester Katharina hatte einen gewissen Conrad Pausch geheiratet u starb in Stuttgart. tab. 138. In der Urkunde vom 4 Mrz 1514 (Nor II. n. 189. p. 288) wird er ohne den Zusatz selig erwähnt. Er muß also damals noch gelebt haben. Und doch ist gewiß, daß die vob der Tochter Anna Hallerin in dem Briefe begehrte Maßnahmen schon 1509 getroffen wurden.
Bemerkungen: Die Anna Rieterin-Tetzlin st. 1514 dec II. Ist diese Angabe Biedermans richtig, nach einem Tetzlischen Stammbaum starb sie am 11. Okt. 1514, so muß der Brief vor diesem Datum geschrieben, Hieronymus Haller also auch vor diesem Datum gestorben seyn. Das Todesjahr 1519 ist also offenbar falsch. Quod non: es ist ganz richtig.
Bemerkungen: Die Anna Hallerin ist wohl keine andere als die bei Martini H[?] [nicht eindeutig]. XXI. p. 47. erwähnte, welche mit der Priorin Brigitta Hallerin gefänglich nach Nürnberg gebracht werden sollte, aber entsprang. Die Brigitta war eine Tochter Ulrich Hallers u der Magdalena Imhöfin tab. 108.
Bemerkungen: Wenn Anna Hallerin den 2 Merz 1529 den Sebastian Haller heirathete, so wird ihr Entspringen aus dem klösterlichen Verband wohl in 1528 oder in die ersten Monate 1529 zu setzen seyn.
Bemerkungen: All diese vorausbemerkten Skrupel würden garnicht erhoben worden seyn, wenn ich - was reinunbegreiflich ist - nicht vergessen hätte, daß Anton Tetzel seit 15 Juli 1516 mit Cordula, Anthon Tuchers Wittwe, der Katharina Hallerin ihr Schwester, verheirathet war. Diese hatte allerdings einen Anspruch auf die geisteskranke Wittwe. (18.2.[18]63). [Anmerkungen Lochners]
Indexbegriff Person: Haller, Anna
Indexbegriff Person: Haller, Anna (Ehefrau Sebastian)
Indexbegriff Person: Haller, Apollonia
Indexbegriff Person: Haller, Brigitta (Priorin Engelthal)
Indexbegriff Person: Haller, Hieronimus
Indexbegriff Person: Haller, Hieronimus (d.J.)
Indexbegriff Person: Haller, Joachim
Indexbegriff Person: Haller, Katharina (geb. Wolf, Frau des Hieronimus)
Indexbegriff Person: Haller, Magdalena (geb. Imhoff, zweite Ehefrau Ulrich)
Indexbegriff Person: Haller, Sebastian
Indexbegriff Person: Haller, Ulrich
Indexbegriff Person: Imhoff, Magdalena
Indexbegriff Person: Pausch, Conrad
Indexbegriff Person: Pausch, Katharina geb Haller
Indexbegriff Person: Rieter, Anna
Indexbegriff Person: Rösler, N (Mann) Dr.
Indexbegriff Person: Strauß, Katharina
Indexbegriff Person: Tetzel, Anthoni II.
Indexbegriff Person: Tetzel, Cordula
Indexbegriff Person: Tucher, Anthoni II.
Indexbegriff Person: Tucher, Codula (Witwe Anton)
Indexbegriff Person: Wolf, Balthasar
Indexbegriff Person: Wolf, Heinrich
Indexbegriff Person: Wolf, Katharina
Indexbegriff Person: Wolf, Katharina (geb. Strauß, Ehefrau Heinrich)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Unterschiedliche Absender
Engelthal, Kloster
Nürnberg
St. Klara, Kloster
St.Katharina
Stuttgart
Rat der Stadt
Kloster
Nonne
Priorin
Vormundherren
Geisteskrankheit
Versorgung
Güterverwaltung
Magd
Kostgeld
Kleidung
Unterhalt
Hilfeersuchen
Konvent
Siegel der Veronica Bernhard
Pfleger
Äbtissin
Bürgermeister
Rath
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:02 MESZ