Jakob Rist und seine Ehefrau Agathe Kern aus Kernen reversieren gegen Äbtissin Anna [VIII. Wittmayer] des Kl. Baindt über die Erlaubnis zur Erbauung eines Hauses und dessen anschließende zehnjährige abgaben- und pflichtenfreie Nutzung auf dem Gebiet eines klösterlichen Hofes und Gutes in Kernen, das zu diesem Zeitpunkt Matthias Egen/Egin als Lehen inne hat. Die Lage des Hofes wird beschreiben. Die Erlaubnis erfolgt mit Wissen und Billigung der Landvogtei in Ober- und Neiderschwaben und dem Einverständnis des Lehensträgers Egen. Es werden näher bestimmte Auflagen und Bedingungen genannt. Sollte diesen von den A. zuwider gehandelt werden, so ist die Äbtissin berechtigt, das Haus für das Kl. einzuziehen. Nach zehn Jahren dürfen vom Kl. Zinsen auf das Haus erhoben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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