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Anweisung: Ausstehende Vermögenskonfiskationsgelder von Leuten, welche vor Erscheinen der Verfassungs-Urkunde desertiert oder ausgetreten sind, haben die betreffenden Landräte oder Landgerichte in Zukunft an die Hauptrestkasse einzuschicken

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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