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Anweisung: Ausstehende Vermögenskonfiskationsgelder von Leuten, welche vor Erscheinen der Verfassungs-Urkunde desertiert oder ausgetreten sind, haben die betreffenden Landräte oder Landgerichte in Zukunft an die Hauptrestkasse einzuschicken
Anweisung: Ausstehende Vermögenskonfiskationsgelder von Leuten, welche vor Erscheinen der Verfassungs-Urkunde desertiert oder ausgetreten sind, haben die betreffenden Landräte oder Landgerichte in Zukunft an die Hauptrestkasse einzuschicken
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.2 Militärdienst-Verletzungen, Deserteure
Darmstadt, 1823 Januar 24
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