Kameralamt Kapfenburg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 60
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1921
Vorbemerkung: Das Kameralamt Kapfenburg bestand von 1806 - 1922. Nach Erwerbung der Deutsch-Ordens-Kommende Kapfenburg durch Württemberg (1806) wurde in Kapfenburg ein Kameralamt für die Besitzungen und Einkünfte der vormaligen Deutsch- Ordens- Kommende errichtet. 1810 erhielt das Kameralamt Kapfenburg einige von Bayern an Württemberg abgetretene Orte des bayer.Rentamts Nördlingen zugeteilt. Ebenfalls 1810 wurde in Neresheim ein Kameralamt errichtet, das aber schon 1811 wieder aufgelöst und unter die Kameralämter Kapfenburg, Heidenheim und Aalen (Unterkochen) verteilt wurde. Von dem mit dem Stadtkameralamt Ellwangen auf Grund der K.Verordnung vom 6. VI. 1819 vereinigten Landkameralamt Ellwangen übernahm das Kameralamt Kapfenburg folgende Orte: Aus der Schultheißerei Lippach: Dettenroden, Haisterhofen, Killingen. Aus der Schultheißerei Zipplingen: Sechtenhausen, Wössingen, Zipplingen. Aus der Schultheißerei Zöbingen: Hundslohe, Walxheim. Aus der Schultheißerei Geislingen: Harthausen, Nordhausen. Aus der Schultheißerei Schneidheim mit Unterschneidheim: Ziegelhütte, Oberschneidheim. Aus der Schultheißerei Tannhausen: Tannhausen, Bergheim, Bleichroden, Forstweiler mit Kreuthof und Neuweiler, Hagenbucherhof, Ellrichsbronn, Sedernhof. Aus der Schultheißerei Dalkingen: Dalkingen und Weiler. Bei der am 15. Februar 1840 erfolgten Gleichstellung des Kameralamtsbezirks Aalen (Unterkochen) mit dem Oberamtsbezirk Aalen trat das Kameralamt Aalen den im Oberamtsbezirk Neresheim gelegenen Ort Ebnat und die Parzellen Diepertsbuch und Niesitz an das Kameralamt Kapfenburg ab, die im Oberamt Aalen gelegene Gemeinde Jagsthausen mit 5 Parzellen sowie die zur Gemeinde Unterkochen gehörigen Parzellen Hohenberg und Neubau gingen vom Kameralamt Kapfenburg an das Kameralamt Aalen über. Auf Grund des K. Dekrets betr. Änderungen in der Kameralamtsbezirkseinteilung vom 6. III. 1843 wurden dem Kameralamt Kapfenburg zugeteilt: Vom Kameralamt Aalen die dem Oberamt Ellwangen zugeteilte Gemeinde Jagsthausen mit 5 Parzellen und vom Kameralamt Heidenheim die zum Oberamt Neresheim gehörigen Orte: Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Eglingen und Grosskuchen. Am 13.April 1881 wurde der Kameralamtsbezirk Kapfenburg mit dem Oberamtsbezirk Neresheim gleichgestellt; das Kameralamt Kapfenburg hatte daher die Orte: Benzenzimmern, Geislingen, Lauchheim, Lippach, Nordhausen, Tannhausen, Unterschneidheim, Unterwilflingen, Walxheim, Westhausen, Zipplingen und Zöbingen an das Kameralamt Ellwangen (das ebenfalls mit dem Oberamtsbezirk Ellwangen gleichgestellt wurde) abzutreten. Der Bestand umfaßt 682 Büschel = 7 lfd. m.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
682 Büschel (8,2 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ