Zweite Beratung des baden-württembergischen Staatshaushalts 1969: Regierungspolitik und Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D691001/502
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1969 >> Februar
8. Februar 1969
(O-Ton) Otto Dullenkopf, MdL, CDU, Karlsruhe: Auszeichnung mit der Heuss-Plakette für eine Abiturrede unter dem Motto "Erziehung zum Ungehorsam als Aufgabe einer demokratischen Schule": Bankrotterklärung einer als demokratisch missverstandenen Erziehung / Destruktiver Einfluss der Medien (Aufgeregte Zwischenrufe; Frage, ob er die Rede gelesen habe, eine der besten Abiturientenreden) / Ziel solcher Kritik: Verneinung und Zerstörung des Staates / "Wenn die Mitte zerbricht, das Äußerste, Absolute tonangebend ist, zerreibt sich ein Volk und verfällt der Auflösung" / (2'23)
(O-Ton) Heinz Bühringer, SPD-Fraktionsvorsitzender von Baden-Württemberg: Bejahung des Föderalismus, Rolle des Landesparlaments in dieser Ordnung stärken / Parlament angewiesen auf Gelegenheit zur Meinungsbildung und Willensäußerung in bedeutsamen Fragen / Welle an Reformen und Grundgesetzänderungen Prüfstein für den Föderalismus und für Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament / (1'03)
(O-Ton) Eduard Leuze, Dr., FDP-Fraktionsvorsitzender von Baden-Württemberg: Nur auf zwei Gebieten vom Ministerpräsidenten ausgegangene Richtlinien: Ordnung und Sicherheit höchster Leitstern der Landespolitik, vom Bundeskanzler in Ausschuss zur Untersuchung der Hochschulunruhen berufen / FDP Gegner aller chaotisch- anarchistischen Bestrebungen in der Studentenschaft, aber: auch viele nicht radikale Studenten halten Hochschulen für höchst reformbedürftige Gesellschaft / Nicht befriedigtes Reformbedürfnis führt zu Staatsverneinung und Symbiose mit vorhandenen anarchischen Bestrebungen / Für Reformpolitik mit Energie, Elastizität und Beschleunigung / (2'56)
(O-Ton) Martin Mußgnug, MdL, NPD, Reutlingen: Das Thema Reform der Hochschulen gekoppelt mit dem Thema Unruhen / Vermißt klare Stellungnahme von Ministerpräsident und Landesregierung zu zukünftigen Maßnahmen / (0'49)
(O-Ton) Hans Filbinger, Dr., CDU, Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Die Taktik des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund): Mißstand aufgreifen, Zustimmung anderer Studenten in eine Generalsolidarisierung mit seinen politischen Zielen ummünzen / Abhilfe: Die Studenten zur Bejahung des Staates bringen oder ihnen die Gabe der Unterscheidung vermitteln / (1'35)
(O-Ton) Heinz Bühringer, SPD-Fraktionsvorsitzender von Baden-Württemberg: Bejahung des Föderalismus, Rolle des Landesparlaments in dieser Ordnung stärken / Parlament angewiesen auf Gelegenheit zur Meinungsbildung und Willensäußerung in bedeutsamen Fragen / Welle an Reformen und Grundgesetzänderungen Prüfstein für den Föderalismus und für Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament / (1'03)
(O-Ton) Eduard Leuze, Dr., FDP-Fraktionsvorsitzender von Baden-Württemberg: Nur auf zwei Gebieten vom Ministerpräsidenten ausgegangene Richtlinien: Ordnung und Sicherheit höchster Leitstern der Landespolitik, vom Bundeskanzler in Ausschuss zur Untersuchung der Hochschulunruhen berufen / FDP Gegner aller chaotisch- anarchistischen Bestrebungen in der Studentenschaft, aber: auch viele nicht radikale Studenten halten Hochschulen für höchst reformbedürftige Gesellschaft / Nicht befriedigtes Reformbedürfnis führt zu Staatsverneinung und Symbiose mit vorhandenen anarchischen Bestrebungen / Für Reformpolitik mit Energie, Elastizität und Beschleunigung / (2'56)
(O-Ton) Martin Mußgnug, MdL, NPD, Reutlingen: Das Thema Reform der Hochschulen gekoppelt mit dem Thema Unruhen / Vermißt klare Stellungnahme von Ministerpräsident und Landesregierung zu zukünftigen Maßnahmen / (0'49)
(O-Ton) Hans Filbinger, Dr., CDU, Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Die Taktik des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund): Mißstand aufgreifen, Zustimmung anderer Studenten in eine Generalsolidarisierung mit seinen politischen Zielen ummünzen / Abhilfe: Die Studenten zur Bejahung des Staates bringen oder ihnen die Gabe der Unterscheidung vermitteln / (1'35)
0:11:35; 0'11
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Landesregierung
Außerparlamentarische Willensbildung: APO: Studentenunruhen
Baden-Württemberg: Ministerpräsident, Richtlinienkompetenz
Demokratie
Föderalismus
Reform
Sechziger Jahre
Sicherheitspolitik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ