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Graf Hans Georg v. Solms bekundet, dass er seinem Assenheimer Keller Philipp Stroe und dessen Ehefrau Dorothea gegen einen jährlichen Zins der dri...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 8 1571-1610
1595 November 1
in: Urk. gleichen Datums
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Hans Georg v. Solms bekundet, dass er seinem Assenheimer Keller Philipp Stroe und dessen Ehefrau Dorothea gegen einen jährlichen Zins der dritten Traube und von 8 Schilling 5 Viertel Weingarten und 1/2 Morgen Kappesgarten zu Arsenheim in Erbbestand gegeben habe.