Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor ihnen im versammelten Rat sind die Kinder und Erben des verstorbenen Obermangmeisters und Ulmer Bürgers Johann Müller erschienen. Es handelt sich dabei um den Obermangmeister Johann Müller, den Krankenwärter Matthäus Löw als zusammen mit dem erwähnten Johann Müller vom Rat bestellter Pfleger der acht Kinder des verstorbenen Manggesellen Bartholomäus Müller, den Registraturadjunkt Johann Daniel Bachmann als zusammen mit Johann Müller vom Rat eingesetzen Pfleger der drei Kinder des verstorbenen Stadtschreibers zu Leipheim [Lkr. Günzburg] Albrecht Ebbtlin sowie den Kannengießer Wilhelm Wöhrlen und den Eichmeister Georg Daniel Tröglen als vom Rat bestellte Pfleger der vier Kinder des verstorbenen Manggesellen Jakob Müller. Sie haben erklärt, dass sie 7 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd bei Ulm an ihren Miterben, den Metzger und Ulmer Bürger Anton Müller, dem daran bereits ein Fünftel gehört, verkauft haben. Dieser hat ihnen dafür 390 Gulden und 30 Kreuzer Ulmer Stadtwährung bezahlt. Nun wurden sie von dem Käufer um eine Beurkundung des Verkaufs gebeten, was ihnen nicht möglich ist, da sie dabei zum Teil nur als Pfleger gehandelt haben und ihre Pfleglinge noch nicht volljährig sind. Daher haben sie beim Rat um eine Beurkundungsmöglichkeit nachgesucht. Dieser hat nach Untersuchung der Angelegenheit erklärt, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts erfolgt ist und der Verkaufserlös zum Nutzen der Pfleglinge verwendet wurde. Sofern er daher dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet wird, erlangt er Rechtsgültigkeit.
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