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Aberlin Gent aus Stuttgart, wegen unerlaubten Verlassens des Landes und Teilnahme an den Bauernunruhen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., sich sein Leben lang wohl und gehorsam zu verhalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine offene Zeche mehr zu besuchen, auch keine Wehr mehr zu tragen noch zu Hause aufzubewahren, alles bei Verlust seines Lebens, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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