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Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und Bayern belehnt den Geheimrat Ferdinand, Graf von Hochsteden, ebenfalls mit einem Drittel der von Johann Hugo Franz Karl Freiherrn von Leerodt besessenen Hälfte der Unterherrlichkeit Heyden. Prokurator und Zeugen wie in der vorhergehenden Urkunde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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