Johann Scheffer, Heimbürger zu Heckholzhausen, verpflichtet sich zur Buße dafür, dass er einen Wassergraben aus dem so genannten Grafschafter Wald des Grafen Johann Ludwig zu Nassau-Hadamar unbefugt nach seiner Wiese geleitet hat, einen Fahrweg durch diese seine Wiese zu eröffnen und an dem von ihm gemachten Wehr einen Schutzriemen (?) anzubringen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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