Mainz, 1559.04.03. (Richter Martin Weidmann): Jungfrau Katharina zu Lautzenloch verleiht den Eheleuten Johann und Elisabeth zu Erbe einen Kram auf 10 Jahre gegen 8 fl. (je 24 Albus) Zins, fällig auf Pfingsten (erstmals 1560). Die Eheleute können den Kram jederzeit kündigen. Z.: Die Meister Thomas Krebs, Sattler beim Eisentürlein; Peter Brucker, Scherer, und Hans Hesser, Schneider bei Liebfrauen.

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