Verordnung: Bei der Erhebung des Chausseegeldes auf den Staats- und Provinzialstraßen hat sich eine Veränderung ergeben. Die Chausseegeld-Erhebestelle Schellnhausen ist aufgehoben, dafür ist eine in Ermenrod errichtet worden (ein Überweisungsvermerk vom 3. Juni 1847 anbei)