Die Grafen Hugo (Hawg), Johannes, Christoph und Felix zu Werdenberg und zum Heiligenberg, Vettern und Brüder, bekunden: Der verstorbene Jerg Messner, Lizentiat der geistlichen Rechte und Kirchherr zu Inneringen, hatte zur Stiftung einer Kaplanei in der Pfarrkirche ihres Dorfes Inneringen 700 Gulden Hauptgut gegeben. Zur Vollstreckung seines letzten Willens haben sie zum Lobe der göttlichen Dreifaltigkeit, der heiligen Jungfrau Maria, des heiligen Ritters und Märtyrers Georg, der Heiligen Thomas, Sebastian, Wendelin, Barbara, Katharina, Margarethe, Ursula und ihrer Gefährten, Dorothea und Apollonia als Patrone, ferner zum Trost und zur Hilfe für sie (Aussteller), ihre Vorfahren, Jörg Mesner und dessen Vorfahren und für alle gläubigen Seelen eine ewige Pfründe und Kaplanei auf den Altar auf der rechten Seite in der Pfarrkirche des Dorfes Inneringen errichtet und mit nachgenannten Gülten dotiert: Zur Pfründe sollen 35 Gulden rheinisch jährlicher Gült gehören, ablösbar mit 700 Gulden rheinisch, die die Aussteller jährlich bezahlen sollen: je 17 1/2 Gulden auf Johannes d. T. und auf Johannestag zu Weihnachten aus den Zinsen und Gülten ihres Dorfes Inneringen laut zwei Verschreibungen. Gült und Hauptgut sollen auch der Behausung und allem anderen Zubehör der Pfründe und Kaplanei als Widumgut zugehören unter der Bedingung, daß den Ausstellern und ihren Erben Lehenschaft und Patronatsrecht (ius patronatus laicorum) verbleiben sollen. Bei Vakanz sollen sie einen für die Seelsorge zugelassenen Priester wählen und zur Bestätigung präsentieren. Der Priester darf nichts von dem Hauptgut, der Behausung oder anderem, was noch dazu gegeben wird, verkaufen oder versetzen. Wenn der Zins abgelöst wird, soll das Hauptgut bei den Ausstellern oder ihren Erben hinterlegt und von ihnen wieder mit Wissen und Rat des Kaplans in Gülten angelegt werden. Der Kaplan soll die Pfründe persönlich besitzen und diese ohne Einwilligung der Aussteller als Lehnsherren weder resignieren noch vertaischen oder von einem anderen versehen lassen. Der Kaplan soll wöchentlich 4 Messen (in der Pfarrkirche 3 Messen und in der Liebfrauenkapelle die 4. Messe) halten nach Gewohnheit der Pfarrei, wie ein Pfarrer die früh oder spät zu halten anordnen wird. Die Pfründe und ihr Kaplan sollen der Pfarrkirche zu Inneringen und ihren Pfarrherren zugehören und unterstellt sein und ihnen an Opfern, Rechten und Gerechtigkeiten keinen Abbruch tun. Der Kaplan soll dem Pfarrer als seinem Oberen bei den Ämtern und Diensten mit Singen und Lesen gehorsam sein und soll nur in Notfällen die Sakramente spenden. Der Kaplan soll jährlich für den verstorbenen Meister Jörg [Mesner] einen Jahrtag mit einer Vigil, einem gesungenen Seelenamt und anderen gelesenen Seelenmessen begehen mit ungefähr 10 Priestern, denen er jedem einen Böhmischen und das Mahl geben soll. Der Kaplan soll sich in seinem Wandel und auch sonst priesterlich verhalten. Wenn der Kaplan dieser Dotation nicht nachkommt und dies vor dem bischöflichen Vikar zu Konstanz rechtlich erfunden wird, soll er die Pfründe verlieren, die die Aussteller dann anderweitig verleihen sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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