In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Littersheimer Hof: Die Grafen Eberhard und Walram v. Zweibrücken sowie ihr Brudersohn Heinrich verkaufen an Äbtissin und Konvent von Nonnenmünster...
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 10 Orte, Buchstabe L >> 10.3 Littersheimer Hof
1293 April 28
Worms, Nonnenmünster
Original-Pergament, unterer Rand mit den drei Siegeln der Aussteller ab
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Littersheimer Hof: Die Grafen Eberhard und Walram v. Zweibrücken sowie ihr Brudersohn Heinrich verkaufen an Äbtissin und Konvent von Nonnenmünster ihre Vogtei in Liderchesheim mit Gütern und Rechten für 200 lb. Heller, versprechen den Bischof von Worms als Lehensherrn durch Auftragung eigener Güter binnen Jahresfrist zu entschädigen und jene von der Lehnbarkeit zu befreien, übergeben die Vogtei zur Sicherstellung des Klosters und in dessen Namen sofort den Rittern Friedrich v. Meckenheim und Kuno v. Monfort, nach deren Tode ihre Söhne in das Lehen eintreten oder, wenn sie sich weigern, andere vom Konvent ernannt werden sollen, und ernennen acht benannte Bürgen mit nährerer Angabe über deren Verpflichtung