Heiratsvertrag zwischen Wilhelm von der Hell zu Hell (Sohn der Eheleute Johann von der Hell, Kapitän der Generalstaaten, und der Walburg von Pelden gnt. Cloudt) und Magdalena Elisabeth von Haes (Tochter der Eheleute Adolf von Haes zu Sollbrüggen und der Wilhelma Schall von Bell). Wilhelm von der Hell bringt alle ererbten Güter ein, gemäß Teilungsvertrag mit seinem Bruder Hermann von der Hell. Mitgift der Braut: ebenfalls alles ererbte Gut, das sie neben den Ehefrauen von Christoph Philip von Bernsau und Wilhelm Reiner von Pelden gnt. Cloudt zu Lauersfort beanspruchen kann. Erbbestimmungen. Unterschriften: Wilhelm von der Hell, Herm-ann von der Hell, Magdalena Elisabetha von Haes, Wilhelma Ww. von Haes geb. Schall von Bell, Diederich von Bemmell, Borchard Kinsky, Reinhardt von Preudt, Reiner von Pelden gnt. Cloudt, Degenhardt von Eyll, Adolf von Honnepel gnt. von der Impel. 1638 August 24. Lauersfort
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Heiratsvertrag zwischen Wilhelm von der Hell zu Hell (Sohn der Eheleute Johann von der Hell, Kapitän der Generalstaaten, und der Walburg von Pelden gnt. Cloudt) und Magdalena Elisabeth von Haes (Tochter der Eheleute Adolf von Haes zu Sollbrüggen und der Wilhelma Schall von Bell). Wilhelm von der Hell bringt alle ererbten Güter ein, gemäß Teilungsvertrag mit seinem Bruder Hermann von der Hell. Mitgift der Braut: ebenfalls alles ererbte Gut, das sie neben den Ehefrauen von Christoph Philip von Bernsau und Wilhelm Reiner von Pelden gnt. Cloudt zu Lauersfort beanspruchen kann. Erbbestimmungen. Unterschriften: Wilhelm von der Hell, Herm-ann von der Hell, Magdalena Elisabetha von Haes, Wilhelma Ww. von Haes geb. Schall von Bell, Diederich von Bemmell, Borchard Kinsky, Reinhardt von Preudt, Reiner von Pelden gnt. Cloudt, Degenhardt von Eyll, Adolf von Honnepel gnt. von der Impel. 1638 August 24. Lauersfort
482
A III 85 Von Pelden genannt Cloudt
Von Pelden genannt Cloudt >> Verwandte Familien >> von Haes/von Bernsau
1638 August 24
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:38 MEZ