Matthäus Böglin aus Inneringen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung in Wildfrevelsachen zu Hettingen von Ulrich von Weitershausen, Forstmeister zu Zwiefalten, gef., jedoch auf Fürbitten seiner Verwandtschaft wieder freigel., gelobt eidlich, ohne Erlaubnis zeitlebens im Zwiefalter Forst kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen, schwört U. Er stellt zur Sicherheit zweiBürgen, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit 50 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Simon Böglin 2) Ulrich Wagner d.A., beide aus Inneringen.