Bentz Wurm, Vogt zu Sigmaringen, beurkundet im Namen der Grafen Heinrich, Hans, Eberhard und Ulrich von Werdenberg, Gebrüdern und derzeitigen Herren zu Sigmaringen, dass sich Eberlin der Bönlander zu Guggenhausen (Gugelhusen), bisher Leibeigener des St. Martins-Altars zu Inneringen, um 4 fl rh mit Leib und Gut freigekauft hat. Namens genannter Grafen von Werdenberg und ihrer Erben verzichtet der Aussteller jetzt und für die Zukunft auf Eigentum, Gewalt, Rechte, Ansprüche und Forderungen, die dieselben an dem genannten Eberlin bzw. gegen und über denselben bis heute gehabt haben.