DSHI 100 Goerlitz, Theodor (Bestand)
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Dokumentesammlung des Herder-Instituts [Isil-Code DE-1988] (Archivtektonik) >> DSHI 100 Personenarchive
Bestandsbeschreibung:
Goerlitz, Theodor
15.05.1885-04.05.1949
Rechtshistoriker
Literatur:
NDB, Bd. 6 (1964), S. 530-531
Franz Klein-Bruckschneider: Th. G. In: ZSRG Germ. Abt. 68 (1951), S. 559-560
ders.: Th. G. In: ZfO, 2 (1953), S. 447-449
Gerhard Webersinn: Professor Th.G. und sein Werk. In: Jb. D. Schles. Fr.-W.-Univ., 6 (1961), S. 73-99
Klaus Schaap: Die Endphase der Weimarer Republik im Freistaat Oldenburg 1928-1933. Düsseldorf 1978
Werner Vahlenkamp: Verantwortung in schwieriger Zeit. Th. G. als Oberbürgermeister in Oldenburg. In: Oldenburger Hauskalender, 1989, S. 62-67.
Hans Friedl: Th. G. In: Biogr. Handb. Z. Gesch. d. Landes Oldenburg. Oldenburg 1992, S. 242-245.
Bestandsgeschichte: Der Kontakt zwischen der Witwe Hedwig Goerlitz und dem HFR bzw. HI scheint über Bruno Schier geknüpft worden zu sein, der offenbar einen Besuch in Magdeburg gemacht und im August 1950 eine Liste der Bücher aus der Bibliothek Theodor Goerlitz nach Marburg mitgebracht hatte. Darauf nimmt der Leiter der Bibl. d. HIs Herbert Rister in seinem Brief an Frau Goerlitz vom 31.8.1950 Bezug. Er spricht allerdings davon, daß die Liste Titel anzeige, “die wir noch erhalten könnten”, was möglicherweise sogar auf ältere Kontakte hinweist. Rister erwähnt vor allem Herbert Schlenger (seit 1950 Mitarbeiter des HIs), der die Bücher für seine Arbeiten dringend benötige, habe er doch seine eigene Bibliothek restlos verloren. Danach muß offenbar eine rege Übersendung von Büchern stattgefunden haben. Am 9. März 1951 bestätigte Herbert Rister bereits die 27. Paketsendung, wobei es sich um Ankäufe handelte, da immer wieder von Wertangaben und Fragen der Überweisung des Geldes die Rede ist. Dieser ganze Vorgang scheint nur die Bibliothek Theodor Goerlitz‘ betroffen zu haben. Im Akzessionsbuch der Bibliothek müssen diese Zugänge verzeichnet sein (u.a. 518 K 50; 18 K 51; 48 K 51; 232 K 51; 241 K 51; 312 K 51; 380 K 51; 382 K 1951; 498 K 51). Zu beachten ist, daß die Ankäufe vor allem grundlegende Werke zur Geschichte Schlesiens, vor allem Quelleneditionen, umfaßten. Diese Ausgaben sind von besonderem Wert, waren sie doch Theodor Goerlitz‘ Handexemplare, in die er seine Korrekturen und Bemerkungen eingetragen hat. Vor dem 15. Febr. 1952 war Frau Goerlitz in Marburg und hat mit Herbert Schlenger Gespräche geführt. Darauf nimmt sie in einem Brief vom 15.2. an Schlenger Bezug. Es wurde vereinbart, “Erinnerungsstücke” an ihren Mann nach Marburg zu senden, “damit sie an würdiger Stätte das Andenken an ihn bewahren und wachrufen. Dankbaren Herzens mache ich davon Gebrauch”. Zugleich teilt Frau Goerlitz mit, daß sie Vorbereitungen für den Umzug von Magdeburg nach Oldenburg (über die Zonengrenze mit großen Schwierigkeiten) treffe. Schlenger bestätigte den Empfang am 21. Febr. 1952. Danach fehlen bislang briefliche Dokumente über die weiteren Zusendungen, die aber erfolgt sein müssen, denn alte Verpackungen wiesen Numerierungen bis über 30 auf, wobei anzunehmen ist, daß Frau Goerlitz die Sendungen an das HI einfach durchnumeriert hat und an die Übersendung der Bücher anschloß. Es ist zu vermuten, daß die verschiedenen Zusendungen mit Material aus dem Nachlaß Goerlitz innerhalb des HIs an Herbert Schlenger gelangten, der Goerlitz bezüglich seiner Forschungsgebiete und auf Grund alter Verbindungen in Schlesien am nächsten stand. Schlenger war bis 1954 Mitarbeiter des HIs und ging dann als Professor nach Kiel. Er wird gleich oder einige Zeit später einige Teile des Goerlitz-Nachlasses an den Betreuer des Archivguts des HFRs Kurt Dülfer übergeben haben, der diese unter 2/1959 als Eigentum des HIs akzessionierte und gemäß seiner Archivordnung auf die verschiedenen Regionen verteilte. Einen zweiten Teil ordnete und verzeichnete Dülfer, vergab die Signaturen Schlesien 157-167, doch gab es davon wohl keine Karteikarten, und Dülfer muß diese Titelaufnahmen vergessen haben, denn er vergab Jahre später die betreffenden Nummern ein zweites Mal für ganz andere Stücke, die mit dem Nachlaß Goerlitz nichts zu tun hatten. Ein beträchtlicher Teil des Nachlasses (Korrespondenzen, Personalpapiere, Roland-Forschung, Kolleghefte, Sonderdrucke und vieles andere mehr) blieb ungeordnet. Offensichtlich hat Inge Auerbach in ihrer kurzen Amtszeit als Betreuerin der Sammlung (1973-1977) einen weiteren Versuch unternommen, den Nachlaß als ganzes zu bearbeiten. Aus dieser Zeit stammen wohl die noch einmal mit Schreibmaschine abgeschriebenen Dülferschen Karteikarten (Schlesien 127-138) und einige Titelaufnahmen von Sonderdrucken. Über solche Vorarbeiten kam dieser Arbeitsgang nicht hinaus, so daß die Problematik des Nachlasses weiterhin bestehen blieb. Sie konnte erst jetzt im Januar/Februar 1999 grundsätzlich angegangen und gelöst werden. Alles bislang noch nicht Geordnete und Verzeichnete wurde bearbeitet. Dabei wurden auch die früheren Dülferschen Aufnahmen überprüft und nicht selten in der Titelaufnahme und in der Zuordnung korrigiert. Letzteres betrifft vor allem die “Wiedervereinigung” der von Dülfer auf die einzelnen regional definierten Bestände verteilten Materialgruppen, so daß jetzt alles, was als zum Nachlaß Goerlitz gehörig erkannt werden konnte, im folgenden Verzeichnis nachgewiesen wird. Der Nachlaß (oder ein Teil!) wurde im April 1960 von Ludwig Petry durchgesehen. Es ging ihm dabei wohl auch um die Frage, welche Texte noch für eine Veröffentlichung in der ZfO in Frage kämen. Auf ihn gehen die gelegentlich auf den Schriftstücken erkennbaren grünen “Z” zurück, die besagen, daß sie “vorgesehen z. Abschrift f. ZfO” waren. Allem Anschein nach ist aber nichts weiter erfolgt. Allerdings hatte Petry bis Herbst 1964 Texte betr. die Verfassung und Verwaltung der Stadt Breslau ausgeliehen, was sicher mit der von ihm geplanten und 1962 mit dem ersten Band über das Mittelalter begonnenen Veröffentlichung dieser großen, von Goerlitz nachgelassenen Arbeit zusammenhing. Das Goerlitz’sche Typoskript des Mittelalter-Textes fehlt im jetzigen Nachlaß, so daß ungewiß bleibt, wo es sich befindet und ob es zum ursprünglichen Bestand des Nachlasses gehörte, denn jetzt sind nur Textfragmente bezgl. des geplanten dritten Teiles über die friderizianische Zeit vorhanden (Nr. 11).
Der Nachlaß spiegelt im großen und ganzen die verschiedenen Lebensabschnitte und die Hauptfortschungsgebiete von Theodor Goerlitz, wenngleich man sicher annehmen darf, daß nicht das ganze seit dem Umzug von Oldenburg nach Breslau vorhandene und von hier nach Magdeburg mitgeführte Schriftgut von Goerlitz überliefert sein mag, zumal Goerlitz seine Breslauer Wohnung nicht aufgegeben zu haben scheint. Von Michaelis 1891 bis Michaelis 1903 absolvierte er die Vorschule bzw. das Johannes-Gymnasium in Breslau, 1903 bis 1906 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften - u.a. bei den namhaften Rechtshistorikern Felix Dahn und Konrad Beyerle - an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau und führte bereits Forschungen im Stadtarchiv Breslau durch, die ihm die Studie “Die Übertragung liegenden Gutes in der mittelalterlichen und neuzeitlichen Stadt Breslau” ermöglichten, mit der er 1907 den Grad eines Dr. jur. erwarb. Noch im gleichen Jahr schloß er sein Studium mit dem Referendarexamen ab. Nach längerer Referendariatszeit legte er 1912 die zweite juristische Staatsprüfung ab und wurde zunächst “besoldeter juristischer Hilfsarbeiter” in der Stadtverwaltung Breslau. Im Nov. 1912 heiratete er Hedwig, geb. Juncke. 1916 bis 1918 war er Stadtrat (Finanzreferent) in Thorn und zugleich Dozent der Fachkurse für Wirtschaft und Verwaltung an der Universität Breslau. 1918 ging er als von der Bürgerschaft gewählter Senator (zugleich Finanzdezernent und Polizeichef) nach Altona (Hamburg), im Mai 1921 als Oberbürgermeister in die Landeshauptstadt Oldenburg. Der SPD nahestehend (wohl nicht Mitglied?), unterstützte er 1932 die Kandidatur Hindenburgs für eine neuerliche Wahl zum Reichspräsidenten (also vor allem gegen Hitler). 1933 (48jährig) wurde Goerlitz aus politischen Gründen pensioniert. Er zog nach Breslau zurück und habilitierte sich im Oktober des gleichen Jahres. Seit WS 1933/34 vertrat er an der Universität Breslau das Fach Rechtsgeschichte des Ostens, Quellenkunde des deutschen Rechts und die Geschichte des Handelsrechts. Er hatte zahlreiche Studenten und Doktoranden [vgl. Nr. 3: Liste]. 1939 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Er unternahm zahlreiche Reisen ins europäische Ausland (England, Niederlande, Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz, Österreich, Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien, Polen).
Als auf Betreiben des Magdeburger Oberbürgermeisters Dr. Fritz Markmann 1939/40 die Gründung des Instituts zur Erforschung des Magdeburger Stadtrechts vorbereitet wurde, war Goerlitz auf Grund seiner zahlreichen einschlägigen Arbeiten prädestiniert, das Amt des Direktors zu übernehmen. Er ließ sich zum 1. April 1941 in Breslau beurlauben und ging nach Magdeburg, um die Stelle des Direktors des neuen Instituts anzutreten, so daß er das Kriegsende 1945 in Magdeburg und nicht in Breslau erlebte. Da das Institut geschlossen wurde, arbeitete Goerlitz von Dezember 1945 bis 1947 in Magdeburg als Handelsrichter. Im Februar 1946 erhielt er einen Lehrauftrag (“Mittelalterliches deutsches Recht”) an der Universität Halle, den er zugleich mit seinem Amt in Magdeburg wahrnahm. Im März 1947 wurde er daselbst zum außerordentlichen Professor ernannt. Wegen eines schweren Schlaganfalls (schon am 31. Januar 1947) konnte er sein neues Amt jedoch nicht mehr antreten. Er starb am 4. Mai 1949 an den Folgen des Schlaganfalls.
Die im Nachlaß enthaltenen Materialien betreffen nur zu einem sehr kleinen Teil die amtlichen Tätigkeiten von Goerlitz einerseits als Verwaltungsbeamter und Oberbürgermeister, andererseits als Hochschullehrer. Überwiegend zeigen die vorhandenen Unterlagen, mit welchen wissenschaftlichen Themen er sich beschäftigt hat. Im Zentrum stehen seine umfassenden Studien zur Rechtsgeschichte, vor allem zur Geschichte des Magdeburger Rechts. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bilden Schlesien und seine Hauptstadt Breslau. Zu seinen großen wissenschaftlichen Vorhaben in den Jahren nach 1933 muß die Rechtsgeschichte der Stadt Breslau (Verfassung und Verwaltung) gerechnet werden.
Goerlitz, Theodor
15.05.1885-04.05.1949
Rechtshistoriker
Literatur:
NDB, Bd. 6 (1964), S. 530-531
Franz Klein-Bruckschneider: Th. G. In: ZSRG Germ. Abt. 68 (1951), S. 559-560
ders.: Th. G. In: ZfO, 2 (1953), S. 447-449
Gerhard Webersinn: Professor Th.G. und sein Werk. In: Jb. D. Schles. Fr.-W.-Univ., 6 (1961), S. 73-99
Klaus Schaap: Die Endphase der Weimarer Republik im Freistaat Oldenburg 1928-1933. Düsseldorf 1978
Werner Vahlenkamp: Verantwortung in schwieriger Zeit. Th. G. als Oberbürgermeister in Oldenburg. In: Oldenburger Hauskalender, 1989, S. 62-67.
Hans Friedl: Th. G. In: Biogr. Handb. Z. Gesch. d. Landes Oldenburg. Oldenburg 1992, S. 242-245.
Bestandsgeschichte: Der Kontakt zwischen der Witwe Hedwig Goerlitz und dem HFR bzw. HI scheint über Bruno Schier geknüpft worden zu sein, der offenbar einen Besuch in Magdeburg gemacht und im August 1950 eine Liste der Bücher aus der Bibliothek Theodor Goerlitz nach Marburg mitgebracht hatte. Darauf nimmt der Leiter der Bibl. d. HIs Herbert Rister in seinem Brief an Frau Goerlitz vom 31.8.1950 Bezug. Er spricht allerdings davon, daß die Liste Titel anzeige, “die wir noch erhalten könnten”, was möglicherweise sogar auf ältere Kontakte hinweist. Rister erwähnt vor allem Herbert Schlenger (seit 1950 Mitarbeiter des HIs), der die Bücher für seine Arbeiten dringend benötige, habe er doch seine eigene Bibliothek restlos verloren. Danach muß offenbar eine rege Übersendung von Büchern stattgefunden haben. Am 9. März 1951 bestätigte Herbert Rister bereits die 27. Paketsendung, wobei es sich um Ankäufe handelte, da immer wieder von Wertangaben und Fragen der Überweisung des Geldes die Rede ist. Dieser ganze Vorgang scheint nur die Bibliothek Theodor Goerlitz‘ betroffen zu haben. Im Akzessionsbuch der Bibliothek müssen diese Zugänge verzeichnet sein (u.a. 518 K 50; 18 K 51; 48 K 51; 232 K 51; 241 K 51; 312 K 51; 380 K 51; 382 K 1951; 498 K 51). Zu beachten ist, daß die Ankäufe vor allem grundlegende Werke zur Geschichte Schlesiens, vor allem Quelleneditionen, umfaßten. Diese Ausgaben sind von besonderem Wert, waren sie doch Theodor Goerlitz‘ Handexemplare, in die er seine Korrekturen und Bemerkungen eingetragen hat. Vor dem 15. Febr. 1952 war Frau Goerlitz in Marburg und hat mit Herbert Schlenger Gespräche geführt. Darauf nimmt sie in einem Brief vom 15.2. an Schlenger Bezug. Es wurde vereinbart, “Erinnerungsstücke” an ihren Mann nach Marburg zu senden, “damit sie an würdiger Stätte das Andenken an ihn bewahren und wachrufen. Dankbaren Herzens mache ich davon Gebrauch”. Zugleich teilt Frau Goerlitz mit, daß sie Vorbereitungen für den Umzug von Magdeburg nach Oldenburg (über die Zonengrenze mit großen Schwierigkeiten) treffe. Schlenger bestätigte den Empfang am 21. Febr. 1952. Danach fehlen bislang briefliche Dokumente über die weiteren Zusendungen, die aber erfolgt sein müssen, denn alte Verpackungen wiesen Numerierungen bis über 30 auf, wobei anzunehmen ist, daß Frau Goerlitz die Sendungen an das HI einfach durchnumeriert hat und an die Übersendung der Bücher anschloß. Es ist zu vermuten, daß die verschiedenen Zusendungen mit Material aus dem Nachlaß Goerlitz innerhalb des HIs an Herbert Schlenger gelangten, der Goerlitz bezüglich seiner Forschungsgebiete und auf Grund alter Verbindungen in Schlesien am nächsten stand. Schlenger war bis 1954 Mitarbeiter des HIs und ging dann als Professor nach Kiel. Er wird gleich oder einige Zeit später einige Teile des Goerlitz-Nachlasses an den Betreuer des Archivguts des HFRs Kurt Dülfer übergeben haben, der diese unter 2/1959 als Eigentum des HIs akzessionierte und gemäß seiner Archivordnung auf die verschiedenen Regionen verteilte. Einen zweiten Teil ordnete und verzeichnete Dülfer, vergab die Signaturen Schlesien 157-167, doch gab es davon wohl keine Karteikarten, und Dülfer muß diese Titelaufnahmen vergessen haben, denn er vergab Jahre später die betreffenden Nummern ein zweites Mal für ganz andere Stücke, die mit dem Nachlaß Goerlitz nichts zu tun hatten. Ein beträchtlicher Teil des Nachlasses (Korrespondenzen, Personalpapiere, Roland-Forschung, Kolleghefte, Sonderdrucke und vieles andere mehr) blieb ungeordnet. Offensichtlich hat Inge Auerbach in ihrer kurzen Amtszeit als Betreuerin der Sammlung (1973-1977) einen weiteren Versuch unternommen, den Nachlaß als ganzes zu bearbeiten. Aus dieser Zeit stammen wohl die noch einmal mit Schreibmaschine abgeschriebenen Dülferschen Karteikarten (Schlesien 127-138) und einige Titelaufnahmen von Sonderdrucken. Über solche Vorarbeiten kam dieser Arbeitsgang nicht hinaus, so daß die Problematik des Nachlasses weiterhin bestehen blieb. Sie konnte erst jetzt im Januar/Februar 1999 grundsätzlich angegangen und gelöst werden. Alles bislang noch nicht Geordnete und Verzeichnete wurde bearbeitet. Dabei wurden auch die früheren Dülferschen Aufnahmen überprüft und nicht selten in der Titelaufnahme und in der Zuordnung korrigiert. Letzteres betrifft vor allem die “Wiedervereinigung” der von Dülfer auf die einzelnen regional definierten Bestände verteilten Materialgruppen, so daß jetzt alles, was als zum Nachlaß Goerlitz gehörig erkannt werden konnte, im folgenden Verzeichnis nachgewiesen wird. Der Nachlaß (oder ein Teil!) wurde im April 1960 von Ludwig Petry durchgesehen. Es ging ihm dabei wohl auch um die Frage, welche Texte noch für eine Veröffentlichung in der ZfO in Frage kämen. Auf ihn gehen die gelegentlich auf den Schriftstücken erkennbaren grünen “Z” zurück, die besagen, daß sie “vorgesehen z. Abschrift f. ZfO” waren. Allem Anschein nach ist aber nichts weiter erfolgt. Allerdings hatte Petry bis Herbst 1964 Texte betr. die Verfassung und Verwaltung der Stadt Breslau ausgeliehen, was sicher mit der von ihm geplanten und 1962 mit dem ersten Band über das Mittelalter begonnenen Veröffentlichung dieser großen, von Goerlitz nachgelassenen Arbeit zusammenhing. Das Goerlitz’sche Typoskript des Mittelalter-Textes fehlt im jetzigen Nachlaß, so daß ungewiß bleibt, wo es sich befindet und ob es zum ursprünglichen Bestand des Nachlasses gehörte, denn jetzt sind nur Textfragmente bezgl. des geplanten dritten Teiles über die friderizianische Zeit vorhanden (Nr. 11).
Der Nachlaß spiegelt im großen und ganzen die verschiedenen Lebensabschnitte und die Hauptfortschungsgebiete von Theodor Goerlitz, wenngleich man sicher annehmen darf, daß nicht das ganze seit dem Umzug von Oldenburg nach Breslau vorhandene und von hier nach Magdeburg mitgeführte Schriftgut von Goerlitz überliefert sein mag, zumal Goerlitz seine Breslauer Wohnung nicht aufgegeben zu haben scheint. Von Michaelis 1891 bis Michaelis 1903 absolvierte er die Vorschule bzw. das Johannes-Gymnasium in Breslau, 1903 bis 1906 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften - u.a. bei den namhaften Rechtshistorikern Felix Dahn und Konrad Beyerle - an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau und führte bereits Forschungen im Stadtarchiv Breslau durch, die ihm die Studie “Die Übertragung liegenden Gutes in der mittelalterlichen und neuzeitlichen Stadt Breslau” ermöglichten, mit der er 1907 den Grad eines Dr. jur. erwarb. Noch im gleichen Jahr schloß er sein Studium mit dem Referendarexamen ab. Nach längerer Referendariatszeit legte er 1912 die zweite juristische Staatsprüfung ab und wurde zunächst “besoldeter juristischer Hilfsarbeiter” in der Stadtverwaltung Breslau. Im Nov. 1912 heiratete er Hedwig, geb. Juncke. 1916 bis 1918 war er Stadtrat (Finanzreferent) in Thorn und zugleich Dozent der Fachkurse für Wirtschaft und Verwaltung an der Universität Breslau. 1918 ging er als von der Bürgerschaft gewählter Senator (zugleich Finanzdezernent und Polizeichef) nach Altona (Hamburg), im Mai 1921 als Oberbürgermeister in die Landeshauptstadt Oldenburg. Der SPD nahestehend (wohl nicht Mitglied?), unterstützte er 1932 die Kandidatur Hindenburgs für eine neuerliche Wahl zum Reichspräsidenten (also vor allem gegen Hitler). 1933 (48jährig) wurde Goerlitz aus politischen Gründen pensioniert. Er zog nach Breslau zurück und habilitierte sich im Oktober des gleichen Jahres. Seit WS 1933/34 vertrat er an der Universität Breslau das Fach Rechtsgeschichte des Ostens, Quellenkunde des deutschen Rechts und die Geschichte des Handelsrechts. Er hatte zahlreiche Studenten und Doktoranden [vgl. Nr. 3: Liste]. 1939 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Er unternahm zahlreiche Reisen ins europäische Ausland (England, Niederlande, Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz, Österreich, Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien, Polen).
Als auf Betreiben des Magdeburger Oberbürgermeisters Dr. Fritz Markmann 1939/40 die Gründung des Instituts zur Erforschung des Magdeburger Stadtrechts vorbereitet wurde, war Goerlitz auf Grund seiner zahlreichen einschlägigen Arbeiten prädestiniert, das Amt des Direktors zu übernehmen. Er ließ sich zum 1. April 1941 in Breslau beurlauben und ging nach Magdeburg, um die Stelle des Direktors des neuen Instituts anzutreten, so daß er das Kriegsende 1945 in Magdeburg und nicht in Breslau erlebte. Da das Institut geschlossen wurde, arbeitete Goerlitz von Dezember 1945 bis 1947 in Magdeburg als Handelsrichter. Im Februar 1946 erhielt er einen Lehrauftrag (“Mittelalterliches deutsches Recht”) an der Universität Halle, den er zugleich mit seinem Amt in Magdeburg wahrnahm. Im März 1947 wurde er daselbst zum außerordentlichen Professor ernannt. Wegen eines schweren Schlaganfalls (schon am 31. Januar 1947) konnte er sein neues Amt jedoch nicht mehr antreten. Er starb am 4. Mai 1949 an den Folgen des Schlaganfalls.
Die im Nachlaß enthaltenen Materialien betreffen nur zu einem sehr kleinen Teil die amtlichen Tätigkeiten von Goerlitz einerseits als Verwaltungsbeamter und Oberbürgermeister, andererseits als Hochschullehrer. Überwiegend zeigen die vorhandenen Unterlagen, mit welchen wissenschaftlichen Themen er sich beschäftigt hat. Im Zentrum stehen seine umfassenden Studien zur Rechtsgeschichte, vor allem zur Geschichte des Magdeburger Rechts. Den Schwerpunkt seiner Arbeit bilden Schlesien und seine Hauptstadt Breslau. Zu seinen großen wissenschaftlichen Vorhaben in den Jahren nach 1933 muß die Rechtsgeschichte der Stadt Breslau (Verfassung und Verwaltung) gerechnet werden.
Goerlitz, Theodor
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.02.2026, 15:26 MEZ