Eberhard [I.] Graf von Württemberg der Ältere (voller Titel) belehnt Johannes Ifflinger, den Sohn von Konrad [III.] Ifflinger, mit einem jährlichen Zins von 2 lb 5 h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gu(o)ten) und des Heiligen geben, wie es bereits sein Vater von den [Herren] von Geroldseck zu Lehen hatte. Die Rechte des Ausstellers, seiner Erben und Männer bleiben davon unbeeinträchtigt. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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