Seeamt zu Königsberg (Bestand)
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XX. HA, Rep. 91
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Preußenland / Ostpreußen >> Die preußische Provinz bis 1945 >> Wasser-, Schifffahrts- und Fischereiverwaltung
Laufzeit: 1935 - 1943
Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd.
Die Sprüche des Seeamtes Königsberg i. Pr. sind im Februar 1972 zusammen mit Sprüchen der Seeämter Rostock und Stettin und der Seedisziplinarkammer Stettin aus den Jahren 1935 - 1943 vom Bundesarchiv in Koblenz an das Geheime Staatsarchiv abgegeben worden. Sie stammen aus einer Aktenabgabe des Bundesoberseeamtes Hamburg, der Nachfolgebehörde des Reichsoberseeamtes.
Bei den Sprüchen handelt es sich um behändigte Ausfertigungen für das 1935 von Berlin nach Hamburg verlegte Reichsoberseeamt im Dienstgebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichtes. Das Reichsseeoberamt, die oberste Spruchbehörde in Seeunfallsachen, entschied nach dem Gesetz über die Untersuchung von Seeunfällen vom 28.9.1935 (RGBL. I S. 1183) über Berufungen gegen die Sprüche der Seeämter. Sämtliche Sprüche der Seeämter wurden statistisch ausgewertet, begutachtet und in der Spruchsammlung des Reichsoberseeamtes vereinigt.
Deshalb ist die "echte" Provenienz der Seeamtssprüche das Reichsoberseeamt und nicht, wie es als Notlösung aus Gründen der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs erscheinen muss, der Regierungspräsident in Königsberg i. Pr.; dessen nachgeordnete Behörde war das Seeamt in Königsberg i. Pr., das für die ostpreußische Küste zuständig war (§ 6 des Gesetzes v. 27.7.1877, RGBL. S. 54).
Analog, als seien sie abgelegte Durchschriften und nie abgeschickt worden, befinden sich die Sprüche des Seeamtes Stettin in der XV. Hauptabteilung (Pommern) bei der Regierung Stettin. Die Sprüche des mecklenburgischen Seeamtes Rostock mussten, da sie von einer Behörde außerhalb Preußen stammen, in der I. Hauptabteilung Rep. 94 Kleine Erwerbungen unter der Bestellnummer 1394 eingeordnet werden.
gez. Kä. 6.7.1978
Die Akten sind als XX. HA, Rep. 91, eingeordnet worden.
Berlin, 7. Februar 1989. gez. Dr. Neitmann
Zitierweise: GStA PK, XX. HA, Rep. 91
Die Sprüche des Seeamtes Königsberg i. Pr. sind im Februar 1972 zusammen mit Sprüchen der Seeämter Rostock und Stettin und der Seedisziplinarkammer Stettin aus den Jahren 1935 - 1943 vom Bundesarchiv in Koblenz an das Geheime Staatsarchiv abgegeben worden. Sie stammen aus einer Aktenabgabe des Bundesoberseeamtes Hamburg, der Nachfolgebehörde des Reichsoberseeamtes.
Bei den Sprüchen handelt es sich um behändigte Ausfertigungen für das 1935 von Berlin nach Hamburg verlegte Reichsoberseeamt im Dienstgebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichtes. Das Reichsseeoberamt, die oberste Spruchbehörde in Seeunfallsachen, entschied nach dem Gesetz über die Untersuchung von Seeunfällen vom 28.9.1935 (RGBL. I S. 1183) über Berufungen gegen die Sprüche der Seeämter. Sämtliche Sprüche der Seeämter wurden statistisch ausgewertet, begutachtet und in der Spruchsammlung des Reichsoberseeamtes vereinigt.
Deshalb ist die "echte" Provenienz der Seeamtssprüche das Reichsoberseeamt und nicht, wie es als Notlösung aus Gründen der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs erscheinen muss, der Regierungspräsident in Königsberg i. Pr.; dessen nachgeordnete Behörde war das Seeamt in Königsberg i. Pr., das für die ostpreußische Küste zuständig war (§ 6 des Gesetzes v. 27.7.1877, RGBL. S. 54).
Analog, als seien sie abgelegte Durchschriften und nie abgeschickt worden, befinden sich die Sprüche des Seeamtes Stettin in der XV. Hauptabteilung (Pommern) bei der Regierung Stettin. Die Sprüche des mecklenburgischen Seeamtes Rostock mussten, da sie von einer Behörde außerhalb Preußen stammen, in der I. Hauptabteilung Rep. 94 Kleine Erwerbungen unter der Bestellnummer 1394 eingeordnet werden.
gez. Kä. 6.7.1978
Die Akten sind als XX. HA, Rep. 91, eingeordnet worden.
Berlin, 7. Februar 1989. gez. Dr. Neitmann
Zitierweise: GStA PK, XX. HA, Rep. 91
Umfang: 0,2 lfm (8 VE); Angaben zum Umfang: 0,2 lfm (8 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ