Ursul Mötzi von Geiselharz, Ehefrau des Jos Jutz, bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihr und ihren Kindern die Hälfte am Gut zu Geiselharz verliehen hat, das bisher ihr Oheim Peter Koler innehatte. Die Ausstellerin wird den Halbteil in gutem Zustand halten und zu Martini Zinsen und Hubgeld gemäß dem klösterlichen Rödel entrichten. Der Ehemann erklärt, keinen Anteil am Lehen zu haben. Peter Koler gibt die Hälfte auf.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner