Heinrich Velin, Hans Velins Sohn, zu Sindelfingen, wegen nächtlichen mutwilligen Übersteigens der Sindelfinger Stadtmauer nach beiden Richtungen zu Sindelfingen gef., jedoch auf Fürbitte seiner frommer Eltern, seiner ehrbaren Freundschaft und anderer guter Herren und Freunden vom Vogt zu Böblingen, Friedrich Stumphart, freigelassen, gelobt, sich fortan wohl und ehrbar zu verhalten und schwört U.