Peter Hermes, Vogt, Wilhelm Grone und Wilhelm Knapperts, beide Schöffen und die übrigen Schöffen der 'Freiherrschaft' Dyck beurkunden, daß Pitter Hirn und seine Frau Magdalena an Albert v. Roth und dessen Erben aus erster und zweiter Ehe folgendes Land verkauft haben: sieben Viertel [Blechs-]Land mit Garten (in zwei Stücken gelegen, nämlich fünfeinhalb Viertel und etwas gerodetes Land am Ende des Gartens, mit einer langen Seite an Gridtgen Cönen, mit der anderen an Albert Lauffs Kinder, und mit einem "Vorhaubt" an Werner v.d. Selen, mit dem anderen an die Straße grenzend) und anderthalb Viertel "am Morgen Berdes Patt" (mit einer langen Seite an Philips Gerne, mit der anderen an Gridtgen Coenen und mit einem "Vorhaubt" an Theiß Coenerth, mit dem anderen auf der "Morgen Berdes Patt" stoßend). Das Land ist bis auf zwei Taler jährliche Abgaben an das Haus Dyck für Handgeld, Zehnte und Dominium frei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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