Heinrich, Propst von Lippoldsberg, transsumiert für den Dekan Werner von Paderborn und das Paderborner Domkapitel eine Urkunde Erzbischof Siegfrieds von Köln (Urk. Nr. 11 von 1282 November 16), in der dieser als Schutzherr der Dominikaner in Deutschland den Dekan der Kirche St. Patroclus in Soest und den Propst der Nonnen in Lippoldsberg auffordert, den Bischof von Paderborn und die Kleriker der Diözese zu ermahnen, keine Maßnahmen gegen die Warburger Dominikaner zu ergreifen. Außerdem sollen insbesondere der Rektor Johannes der Pfarrkirche St. Petrus in Warburg, der Kaplan Arnold und Siegfried, der Schulleiter ebenda, sowie der Rektor Otto der dortigen Marienkirche ermahnt werden, von ihren Handlungen gegen die Dominikaner abzulassen und innerhalb von fünfzehn Tagen Genugtuung zu leisten. Bei Zuwiderhandlung sollen sie sich gerichtlich vor dem Erzbischof oder dessen Offizial in Köln verantworten.