Melchior von Swalbach überlässt dem Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken seinen Anteil und Gerechtigkeit von Wald. Strütgen, am Wehrholz bei Odersbach gelegen, gegen den ihm und seinem Hofmann zu Weilburg ferner noch zustehenden Viehtrieb darin sowie die für ihn und seine in gerader Linie von ihm und seiner Frau Magdalena (oder im Fall des Todes derselben von einer 2. Ehefrau) abstammenden Söhne solange und sofern sie einen Burgsitz zu Giessen haben werden, bestehen sollende Gerechtigkeit, Ur- und Unholz aus den Forsten des Amtes Gleiberg nach Giessen holen zu dürfen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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