Bernhard Swarte (Bernhardus Zwarthe), weltlicher Richter des Bischofs von Münster zu Wolbeck, bestätigt, daß vor ihm und den zum Gericht versammelten Zeugen der Knappe Hermann von Berne (Hermannus dictus van Berne), dessen Frau Margareta und deren Tochter Richmod die schon lange bestehende Rente in Höhe von 5 Schilling münsterischer Pfennige aus dem in der Bauernschaft Waltrop (Wolthorpe) im Kirchspiel Altenberge (Oldenberghe) gelegenen Hof Leefert (Lefharding) gegen 10 Mark an die Priorin und den Konvent des Klosters Hohenholte (Hoenholde) in Erbkauf vergeben haben. Die Rente wird jährlich zum Fest des hl. Michael fällig. Die Verkäufer versprechen, daß sie und ihre Erben das Besitzrecht des Klosters unangetastet lassen werden und die Rente aus dem ihnen eigenen Hof namens Alse (Alse) bezahlen sowie mit diesem Hof als Pfand Währschaft leisten. Zeugen sind Hermann von Vehlen (Hermanno de Velen), Wilhelm von Ascheberg (Willimo de Ascheberghe), Bernhard genannt Muhle (Bernardo dicto Mule) und die Knappen Conrad genannt Voez und Jacob Ribbertinck (Jacobo Ribbertingh). Siegelankündigung des Ausstellers und Hermann von Bernes (anno nativitatis dei millesimo trecentesimo quinquagesimo sexto feria sexta proxima post festum beate Scolstice virginis).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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