Wimpfen: Konrad Erer, Altbürgermeister von Wimpfen, bittet den derzeitigen Bürgermeister und Rat, Hans Orlin, dem derzeitigen Boten, die Quittung für den württembergischen Kanzler Gregor Lamparter über die Hälfte der königlichen Stadtsteuer, die ihm verschrieben wurde, mitzugeben und hierher nach Heilbronn zu bringen, und für ihn selbst die 40 Gulden noch nicht gezahlter Gülte, die er notwendig braucht.
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Wimpfen: Konrad Erer, Altbürgermeister von Wimpfen, bittet den derzeitigen Bürgermeister und Rat, Hans Orlin, dem derzeitigen Boten, die Quittung für den württembergischen Kanzler Gregor Lamparter über die Hälfte der königlichen Stadtsteuer, die ihm verschrieben wurde, mitzugeben und hierher nach Heilbronn zu bringen, und für ihn selbst die 40 Gulden noch nicht gezahlter Gülte, die er notwendig braucht.
241/396
A 1 Wimpfen, 1507-11-12
A 1 Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 21 Orte, Buchstabe W >> 21.14 Wimpfen
1507 November 12
Wimpfen, Stadt
Ausf. (Brief), Papier, Verschlußsg.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1507, Freitag nach St. Martinstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wimpfen:
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wimpfen:
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International