Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Erhard Weiler (Wilern) bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, Erhard mit seinen Gütern wie seine eigenen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und Untertanen an, Erhard im Fürstentum der Pfalz freien und sicheren Wandel zu gewähren, ihn vor Übergriffen zu schützen und ihm förderlich zu sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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