Schuld- und Verfahrensrecht. Vater und Stiefmutter des Appellanten hatten bei Otto Schenk von Nideggen 3000 Goldgulden aufgenommen und dafür eine Schuldverschreibung des Herzogs über 4000 Goldgulden, deren Zinsen auf die Kellnerei Bergheim ausgeschrieben waren, als Sicherheit gesetzt. Der Appellant verweist darauf, daß diese Sicherheit nicht hätte gestellt werden dürfen, da die herzogliche Schuldverschreibung zu dem ihm nach dem Tode seiner Mutter zugefallenen Erbe, an dem sein Vater nur Leibzuchtrechte gehabt habe, gehöre. Die Appellaten hatten rückständige Zinsen und die Auszahlung der Hauptsumme gegen den Appellanten eingeklagt (vgl. dazu RKG 603 (1596/5166)). Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß, obwohl dieses Verfahren noch anhängig und die herzogliche Schuldverschreibung sein Eigentum sei, diese von der Vorinstanz in Sequester gelegt worden war. Streit um eine - nach Ansicht der Vorinstanz erneute - Herausgabe der Acta priora.
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Schuld- und Verfahrensrecht. Vater und Stiefmutter des Appellanten hatten bei Otto Schenk von Nideggen 3000 Goldgulden aufgenommen und dafür eine Schuldverschreibung des Herzogs über 4000 Goldgulden, deren Zinsen auf die Kellnerei Bergheim ausgeschrieben waren, als Sicherheit gesetzt. Der Appellant verweist darauf, daß diese Sicherheit nicht hätte gestellt werden dürfen, da die herzogliche Schuldverschreibung zu dem ihm nach dem Tode seiner Mutter zugefallenen Erbe, an dem sein Vater nur Leibzuchtrechte gehabt habe, gehöre. Die Appellaten hatten rückständige Zinsen und die Auszahlung der Hauptsumme gegen den Appellanten eingeklagt (vgl. dazu RKG 603 (1596/5166)). Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß, obwohl dieses Verfahren noch anhängig und die herzogliche Schuldverschreibung sein Eigentum sei, diese von der Vorinstanz in Sequester gelegt worden war. Streit um eine - nach Ansicht der Vorinstanz erneute - Herausgabe der Acta priora.
AA 0627, 602 - B 1595/5165
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1609-1616 (1573-1617)
Enthaeltvermerke: Kläger: Werner von dem Bongart zu Paffendorf, Herr zu Wijnandsrade (Hernweinantzrath), (Bekl.) Beklagter: Die Vormünder der Kinder der verstorbenen Eheleute Otto Schenk von Nideggen zu Horst und Anna von Plettenberg: Heinrich von Plettenberg zu Reinhardstein und Georg (Jürgen) von Heyden zu Schönrath; ab Nov. 1609 die Kinder selbst: Hans Heinrich, Anna und Elisabeth Schenk von Nideggen, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Joh. Jacob Kremer [1601] 1609 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Conrad Lasser 1609 Prozeßart: Primae appellationis Instanzen: 1. Jül. Kanzler und Räte zu Düsseldorf 1607-1608 - 2. RKG 1609-1616 (1573-1617) Beweismittel: Acta priora (Bl. 22 - 81 = Q 7). Werner von dem Bongart und seine Ehefrau Margarethe von Orsbeck verkaufen den Eheleuten Otto Schenk von Nideggen zu Horst eine Jahrrente und übergeben ihnen zur Sicherheit die Original-Pfandverschreibung, die Herzog Wilhelm von Jülich am 30. Apr. 1573 ausgestellt hat, 1581 (26-29). Beschreibung: 3 cm, 126 Bl., lose; Q 1 - 24*, es fehlt Q 19c, 5 Beilagen, davon 2 = Q 7, 24*, 2 prod. 11. April bzw. 30. Sept. 1617. Q 19c, die den gleichen Vermerk wie 19a-b trägt und am gleichen Tag produziert wurde, könnte in RKG 603 (B 1596/5166) liegen.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:19 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)