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Anweisung: An Orten, wo sich ein Landgericht befindet, sollen beheizbare Parteienstuben eingerichtet werden. Es soll umgehend mitgeteilt werden, wo sich solch eine Einrichtung bereits befindet
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.1 Allgemeine Vorschriften, Vorladung, Eidesleistung, Fristen
Gießen, 1834 Dezember 3
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