Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Baldewin [Erzbischof von Trier], Provisor des Mainzer Stuhles in spiritualibus et temporalibus, gestattet dem Prior und Konvente der Karmeliterbrü...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 32 Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II]
Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II] >> 1280-1374
1331 Mai 25
Ausfert. Pergt. durch Mäusefraß beschädigt, das an Pergamentstreifen angehängte Siegel ab. - Rückw. Rubrum des 14. Jahrh : Licentia data ad consecrandum chorum et altaria.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum sub secreto archiepiscopatus nostri Treverensis, quo . . utimur, anno 1331, VIII. kal. junii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Baldewin [Erzbischof von Trier], Provisor des Mainzer Stuhles in spiritualibus et temporalibus, gestattet dem Prior und Konvente der Karmeliterbrüder des Hauses in Kassel (Casle), den in ihrem Kloster zur Mehrung des Gottesdienstes neu erbauten Chor (chorum noviter constructum) und desgl. die neu erbauten vier Altäre (quatuor altaria de novo constructa) durch einen Erzbischof oder Bischof, der sich im Besitze seiner Amtsgewalt und in der päpstlichen Gunst befindet, weihen zu lassen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 625.